Beiträge von emmaliese

    Guten Morgen,

    ich habe einen Versteigerungsantrag einer GbR. Sie ist Gläubigerin einer Grundschuld. Die GbR ist bislang noch nicht im Register eingetragen worden.
    Mir stellt sich nun die Frage, ob die GbR vor der Anordnung im Register eingetragen werden muss. Sollte dies der Fall sein, müsst doch auch wohl auch der Titel umgeschrieben werden, oder?
    Oder bin ich da total falsch davor?

    Vielen Dank im Voraus.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ich hatte vergessen zu schreiben, dass die Zustimmung der übrigen Erben zum Anordnungszeitpunkt vorlag.
    Der Jahreswert des Wohnungsrechts wurde in der Bewilligung mit 6.000,00 DM angegeben.
    Eine Veräußerung der Immobilie (Wert ca. 77.000,00 €) dürfte aufgrund des Wohnungsrechts aber wohl schwierig werden.
    Ich werde daher die Nachlassverwaltung aufheben und mal sehen, ob die Sache zum OLG geht.

    Ich habe folgendes Problem:
    Im Jahr 2011 wurde eine Nachlassverwaltung von einem Miterben beantragt und auch angeordnet. Als Grund wurde angegeben, dass die Antragstellerin befürchte, dass sich der Nachlass aufzehre und schließlich überschuldet sein werde.
    Der Nachlass besteht hauptsächlich aus einem Hausgrundstück und ein wenig Sparguthaben. D
    as Grundvermögen ist jedoch mit einem Wohnungsrecht für einen Miterben belastet. Der Berechtigte des Wohnungsrechts muss nicht die gesamten Kosten tragen, die durch das Grundvermögen entstehen. Sollte dieser Berechtigte nun ein sehr hohes Alter erreichen, könnten diese Zuschüsse, die von den übrigen Miterben getragen werden, den kompletten Nachlass "auffressen".

    Die Antragstellerin möchte nun auch, dass sich der Nachlassverwalter um die Durchsetzung etwaiger Ansprüche der Erben gegen den Wohnungsrechtsberechtigten kümmert, da dieser nach ihrer Ansicht zu wenig der laufenden Kosten trägt.

    Ist dies Aufgabe des Nachlassverwalters?
    Handelt es sich bei diesen Verbindlichkeiten der Erben (Kosten, die durch das Grundvermögen entstehen) eigentlich um Nachlassverbindlichkeiten?

    Der Nachlassverwalter würde die Nachlassverwaltung auch gerne aufgehoben haben, da sie sich ja endlos lange hinziehen könnte. Die Erben möchten dies nicht.

    Kann ich die Nachlassverwaltung aufheben?

    Guten Morgen, ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:

    Zwei Gläubiger haben den Anspruch des Schuldners auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (Eheleute zu je 1/2 Anteil) gepfändet.
    Beide Gläubiger haben getrennt einen Antrag gem. § 180 ZVG gestellt. Es laufen hier jetzt also zwei Teilungsversteigerungsverfahren.
    Ist das so korrekt?
    Laufen die beiden Verfahren parallel nebeneinander bis zum ersten Termin?
    Vielen lieben Dank schon mal.