"Denn ich verkünde ja jedes Gebot: Frau X und Herr X bieten zu je ... Anteil 100.000 €. b.u.v. Das Gebot ist zugelassen. Das sage ich jedes mal. Das hat der Ehemann also auch gehört. Er hätte also gegen das Gebot vorgehen können."
.
.
genau so, so isses protokolliert und wirksam abgegeben, alles richtig gemacht. Zugelassenes Gebot wirksam zugeschlagen. Ab zum Landgericht mit der Akte!