Leider bin ich als Nachlassgericht hier mit meinem Latein am Ende.
Mir ist in fast vier Jahren Nachlass nicht eine Bank bekannt geworden, die für Nachlasspflegschaften Konten eröffnet, die der Rechtsprechung des BGH entsprechen.
Es gab da mal eine, die das zumindest behauptet hat, jedoch noch während wir geprüft haben, ob die Geschichte insolvenzsicher ist, das Angebot eingestellt/stark eingeschränkt hat.
Klar kann ich gegen den Nachlasspfleger Zwangsgelder verhängen oder ihn entlassen, aber er kann es ja nicht ändern, auch wenn er es will. Und wenn ich einen neuen NLP bestelle hätte der ja sofort wieder das gleiche Problem.
Lieber hat er das Geld auf einem Anderkonto, als bei sich im Büro im Schrank liegen, weil ich ihm nicht erlaube es auf ein Anderkonto einzuzahlen.
Mir ist auch keine Möglichkeit bekannt eine Bank anzuweisen ein entsprechendes Konto zu eröffnen.
Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass ich dem NLP sage "Du, du, du, der BGH sagt du musst das so und so anlegen". Dann teilt er mit, dass das nicht geht, da die Banken sich weigern und dabei belassen wir es dann.
Sofern jemand hier andere Vorschläge hat, insbesondere wie man die Banken dazu bringt entsprechende Konten anzulegen, nur her damit.