Beiträge von noomi

    Sprich mit deinem OLG. Je nachdem, wie schlecht deine Noten sind, wird da ohnehin ein Gespräch mit den Anwärtern geführt (jedenfalls war das damals bei uns so).

    Und natürlich kann man Überlegungen anstellen, was passiert, wenn man das Studium wegen Nichterreichen der Notengrenze von 3,6 Punkten nach dem ersten Jahr nicht weiterführen kann. Wenn eine Rückzahlung in diesem Fall nicht anfällt und die noch einige Klausuren schreiben musst.... aber dann müsstest du bis Ende Juli dort bleiben und das OLG zahlt Bezüge für eine Person, die nicht weitermachen will / kann. Daher Plan A: Gespräche, so zeitnah wie möglich.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall auch schon. Damals gab es 2 Bevollmächtigte (Söhne). Der eine, der auch Eigentümer des Grundstückes war, hat die Löschung des Wohnungsrechts / Nießbrauchs für die Mutter (ich weiß nicht mehr genau, was für ein Recht es gewesen ist) aufgrund seiner Vollmacht bewilligt und beantragt. Vollmacht war in Ordnung, Anhaltspunkte für Missbrauch nicht offensichtlich. Daher musste ich vollziehen, auch wenn es sich komisch angefühlt hat.

    Ich habe ganz oft Leitungsrecht + Art der Leitung (Freileitung, Erdkabel, Wasserleitung) + Nutzungsbeschränkung. Dann geht klarer hervor, dass die Nutzungsbeschränkung aus der Leitung herrührt. Leitung ohne Schutzstreifen sind mir noch nie begegnet.

    Ich habe kein Praktikum gemacht. Wäre ich damals allerdings zu meinem Wohnortgericht gegangen, bei dem ich dann auch als Anwärterin war, hätte ich mich wahrscheinlich gegen den Beruf entschieden. Geschwärmt hat da niemand.....

    Würde es aber jeder/jedem Interessierten empfehlen! Vielleicht kann man ja mit Kontakten schon rausfiltern, wo die Stimmung (vielleicht auch aus anderen Gründen als denen des Berufsbildes) nicht so gut ist.

    Sprich mit deinem OLG. Ich kann nur für Ba-Wü sprechen, aber dass Leute nach wenigen Monaten feststellen, dass das Studium und/oder die Materie nichts ist, das passiert immer und ist auch kein Beinbruch. In dem frühen Stadium musste meiner Erinnerung nach (auch schon ein paar Jahre her) niemand was zurück bezahlen. Außerdem kenne ich das so, dass überhaupt nur ein Teil der Bezüge erstattet werden müsste.

    Es ist auch kein Hindernis für deine weitere berufliche Laufbahn. Ein ehemaliger Kommilitone hatte direkt ein Angebot vom Finanzamt (mittlerer Dienst), ein anderer ist heute Lehrer.

    Ohne mich jetzt im einzelnen in die Unterhaltsvorschriften eingelesen zu haben:

    Der Ehemann ist der Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet. Das kann sich der Ehemann auch nicht aussuchen, auch in den Fällen, in denen er nicht unter Betreuung steht. Natürlich muss er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften leisten.

    Die Frage nach dem Wunsch des Betroffenen stellt sich erst dann, wenn es um Forderungen geht, die über das gesetzlich ohnehin Vorgeschriebene hinausgehen.

    Ich kenne es so, dass in speziellen Fällen die Note eine Rolle spielt.
    So kann z.B. die Weiterbildung zum Amtsanwalt eine bestimmte Diplomnote erfordern, bei Ausschreibungen für Dozentenstellen habe ich das glaube ich auch schon gelesen.

    Aber ansonsten hat meine Note seit dem Abschluss wirklich niemanden interessiert.

    Hallo zusammen,

    ich hab mit einem Kollegen gerade folgende Diskussion und hätte gern mal eure Meinung:

    Hier werden zwischenzeitlich beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für Leitungsrechte zugunsten einer Stadt bestellt. Das passiert nicht nur auf Fremdgrundstücken, sondern auch auf allen städtischen Grundstücken. Dabei ist die Stadt selbst weder Eigentümerin der Leitung noch Betreibt sie die Leitungsnetze. Vermutlich hofft sie darauf, das Netz irgendwann zu bekommen (aber selbst dann wird Betreiber eher ein Eigenbetrieb/die Stadtwerke sein). Auch Veräußerungen der Grundstücke sind nicht beabsichtigt. Es handelt sich um die "gewöhnliche" Sicherung von neuen oder Bestandsleitungen, nur eben zugunsten der Stadt.

    Alles was ich zu Eigentümerdienstbarkeiten gefunden habe, betraf Wohnrechte oder einen Nießbrauch. Da erkenne ich den Sinn. Aber bei Leitungen? Haltet ihr das für eintragungsfähig?

    Kleiner Hinweis: 1969 wurde das Loseblattverfahren für Grundbücher eingeführt. Die Grundbücher wurden damals unter Vergabe von neuen Grundbuchblattnummern in das "neue" Verfahren übertragen, so dass erstmals Eintragungen in die neuen Grundbücher per Schreibmaschine erfolgen konnten. Das war mühsam und zeitraubend. Die "alten" Grundbücher, sogenannte Folianten, wurden dann - nach meiner Erinnerung in den 80iger Jahren - samt der alten Grundakten in das (jeweilige) Staatsarchiv eingelagert. Aus dem derzeitgen Grundbuch müsste sich eigentlich ergeben, in welchem Jahr die Übertragung in das Loseblattverfahren erfolgt ist sowie die alte ursprüngliche Grundbuchblatt-Nr.

    Bei Anforderungen aus dem Staatsarchiv können u.U. Monate vergehen, bis die alte Grundakte mit allen Urkunden beim Grundbuchamt eingeht.

    Die konkrete Vorgehensweise kommt ganz stark auf das Bundesland an.

    In Baden-Württemberg lief das je nach Landesteil (Baden oder Württemberg) ganz unterschiedlich, württembergische Folianten wurden z.T. direkt ins EGB umgeschrieben und nie als Loseblatt angelegt. Die Grundakten wurden manchmal umnummeriert oder es wurden neue angelegt, das hat gefühlt jedes Amt anders gemacht. Dafür hat man nie ins Staatsarchiv abgegeben. Heute ist immerhin alles an einem Ort gelagert.

    Falls es irgendwann so weit kommen sollte mit Einstiegsgehalt A10 oder A11 beim Rpfl. (woran ich grade noch nicht so wirklich glaube ^^ ), wird das wahrscheinlich gekoppelt sein an die anderen Beamten in gehobenen Dienst?

    Also Laufbahnen wie Verwaltung oder Finanzen? Bzw. sonst wird da der nächste Aufschrei kommen, die haben ja auch ein 3-jähriges duales Studium absolviert.

    Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber was ich hier mitbekomme ist einfach, dass bei Kommunen und Verwaltung die Beförderung viel schneller geht.

    Ich sehe es in meinem direkten Umfeld im Bekanntenkreis: Wir haben beide im selben Jahr Abi gemacht, gleichzeitig studiert. Meine Bekannte Public Management, ich Rechtspflege. Beide Anwärter, verbeamtet, sie ist in der Verwaltung, ich glaube bei einem RP, und ich war in der Justiz. Wir haben beide mit A9 angefangen. Mit 30 bekommt sie nun bald A13 (!). Ich wäre nicht einmal bei A11.

    Ist bei einer größeren Kommune hier in der Gegend übrigens auch so. Mit Anfang 30 A12 oder schon A13. Klar, das ist dort eher Endstation. Aber dort hat man ca. 30 Jahre länger was davon als in der Justiz. Dass einem in dem Vergleich die sachliche Unabhängigkeit (und die damit einhergehende Verantwortung) lieber ist, dafür bedarf es schon eines großen Maßes an Idealismus.

    Vielleicht kann man sich noch mit dem Aufgabenbereich eines damaligen "Stadtvormundes" beschäftigen. Wenn Vaterschaftsfeststellungen oder -bescheinigungen (bzw. sowas in der Art) zu seinen Aufgabenbereichen gehörten, dann wäre ich da auch großzügiger.

    (Nur weil ein Siegel drauf ist verlass ich mich nicht mehr auf den Inhalt der Urkunden, ich will schon wissen ob derjenige, der irgendwas besiegelt, auch befähigt war das zu tun.)

    Auch andere öffentliche Dokumente sind im Sinne des § 1592 BGB geeignet, die Vaterschaft im Erbscheinsverfahren nachzuweisen.

    Eine Einbenennung stellt keine rechtliche Vaterschaft bzw. einen Nachweis dafür dar. Im Gegenteil.

    So wie ich das verstanden habe, geht Gurke auch nicht davon aus, dass die Einbenennung die rechtliche Vaterschaft nachweist, sondern das Schreiben des Stadtvormundes, das auf "Heinz" hinweist (das wird also nicht der Ehemann der Mutter gewesen sein).
    Was ist denn der weitere Inhalt des Schreibens? Geht es da, ähnlich wie in dem von TL angeführten Urteil, auch um Zahlungsansprüche gegen Heinz?

    Bin mal ganz negativ: Wahrscheinlich wurde nach ihrem Tod ergänzt, als er feststellen musste, dass er mit dem ursprünglichen Testament nicht weiterkommt und dazu gehört hat "ja wäre es ein gemeinschaftliches Testament gewesen ..."

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

    Und genauso sieht das auch aus. Ein ursprüngliches formunwirksames Einzeltestament soll durch "gemeinschaftlich" machen in der Form gerettet werden...

    Wahrscheinlich hat der Ehemann auch mit dem anderen Kuli unterschrieben und nicht mit dem ersten?

    Nur eine private, nämlich dass es stark vom jeweiligen Fahrzeug und der Ladeinfrastruktur abhängt, wie gut und effizient Ladestopps planbar sind.

    Manchmal lassen sie sich nicht vermeiden. Insofern man einen Stopp an der Tankstelle als von der Reisezeit umfasst ansieht, wird man einen Ladestopp nicht anders behandeln dürfen, auch wenn er länger dauert.

    Spannend. In Ba-Wü war das nicht so, mir sind damals einige Tage verfallen, die ich nicht ab Einstellung als Rechtspflegerin mitnehmen durfte.

    Bei uns endete das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ablauf des Tages der mündlichen Prüfung, vielleicht ist das der Hintergrund.