Eine erneute Abfrage hat die bekannte Anschrift ergeben, da wird auch ein weiterer Brief zurück kommen.
Demzufolge teile ich den Antragsteller jetzt mit, dass erstmal nur ein Teilerbschein möglich ist.
Eine erneute Abfrage hat die bekannte Anschrift ergeben, da wird auch ein weiterer Brief zurück kommen.
Demzufolge teile ich den Antragsteller jetzt mit, dass erstmal nur ein Teilerbschein möglich ist.
Laut EMA ist eine Anschrift bekannt, aber die Post kommt immer zurück mit - Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln.
Abwesenheitspflegschaft - stimmt, wäre eine Option.
EMA´en, aktuelle Anschrift kommt alles zurück, alle Beteiligten haben keine aktuelle Anschrift, zudem ist auch ein anderes Bundesland betroffen
Antrag zurückweisen ?
Wurde durch ein anderes Amtsgericht so aufgenommen ...
Hallo,
ich habe eine ES-Antrag. Es sind 2 Kinder und 2 Enkelkinder Erben. Aufgrund Streitigkeiten in der Familie besteht zu einem Kind seit Jahren kein Kontakt. Es kann keine Anschrift mitgeteilt werden.
Anhörung zum Antrag ist deshalb nicht möglich! Meine Recherche hat auch nicht ergeben.
Wie geht ihr weiter vor?
Es stimmt, er hat selbst keinen Zugriff mehr auf den Nachlass, da diese bereits aufgehoben worden ist und es erst jetzt im Nachgang zu Schwierigkeiten mit dem Nacherben gekommen ist. Vorher war die Absprache da, er sollte Ihnen nur den Vergütungsbeschluss zeigen und dann zahlen Sie aus, aber nun wollen Sie nichts mehr zahlen.
Vergütungsanspruch aus dem Nachlass von den Erben i.H.v. ..... € festgesetzt
Genau, Klauselerteilung nach § 727 ZPO.
Der Nachlasspfleger will direkt die Erbeserben benannt haben. Somit kann er die Vergütung direkt von ihnen verlangen und ggf. vollstrecken.
Ich habe im Pflegschaftsverfahren die Vergütung durch Beschluss festgesetzt. Jetzt beantragt der Pfleger die Titelumschreibung auf die Erben. 2 Erbscheine sind vorhanden. Alleinerbin und dessen Erben sind jeweils durch Erbschein festgestellt. Wie geht das, hatte ich noch nie .
Beantragt ist ein gemeinschaftlicher Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge. Insgesamt sind 10 Erben vorhanden. Nach Anhörung der Miterben, Antragstellung durch nur einen Erben, stimmen nur 4 weitere Erben den Antrag zu. Die 5 anderen Erben wollen ausdrücklich keinen gemeinschaftlichen Erbschein. Was macht ihr?
Sorry Fehler von mir im ersten Text. Der Erblasser hat keinen Bruder nur eine Schwester hinterlassen.
Ersatzerben sind nicht benannt.
Der Erblasser schreibt nur noch quasi als Begründung "Meine Schwester wurde zu Lebzeiten meiner Mutter schon ausbezahlt".
Der Erblasser hat seinen besten Freund als Erben eingesetzt. Dieser schlägt nun aus. (er hat noch eine minderj. Tochter)
Das der Erblasser nur noch einen Bruder hinterlassen hat, ist dieser Alleinerbe oder?
Oder muss nun auch das Erbe für die minderj. Tochter des Freundes erst ausgeschlagen werden?
Die Forderung ist fällig & vollstreckbar und die gesetzl. Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor.
Ich hänge mich noch schnell - vor dem Feierabend - hier dran:
Gemeinde stellt Antrag auf Eintragung Sicherungshypothek.
2000 € Hauptforderung (2 Bescheide) und 100 € Nebenforderung, welche nicht belegt sind. Kann ich einen Nachweis verlangen?
Ein Erbschein wurde bislang nicht beantragt, ob Masse da ist, kann die Tochter mir nicht sagen.
Mein Fall kurz geschildert:
Mutter ist November 2020 verstorben, Kind A und Kind B haben das Erbe ausgeschlagen, Kind C stellt Antrag auf Nachlassverwaltung im 02/2021
Das ist mein erster Antrag dieser Art, was muss ich machen?