Beiträge von Katja2506

    Hallo :)

    Ich hänge mich hier einfach mal dran.
    Ich arbeite noch nicht lange auf der Vollstreckungsabteilung und hab jetzt einen Fall,der mir etwas Bauchschmerzen bereitet und leider sind alle anderen M-Rechtspfleger bei mir im Urlaub.

    Jedenfalls zum Fall:
    Ich habe gestern mit einer Dame telefoniert,die am Montag einen Räumungsschutzantrag stellen möchte,weil sie hochschwanger ist.
    Also eig einen Grund um Räumungsschutz zu gewähren,allerdings findet der Räumungstermin wohl schon am Mittwoch statt und der Antrag ist deshalb ja gar nicht mehr zulässig bzw ist überhaupt keine Sachprüfung mehr vorzunehmen.
    Es gibt auch keinen triftigen Grund,weshalb der Antrag erst am Montag gestellt wird - dass sie schwanger ist, weiß die Antragstellerin ja auch schon länger.
    Ich möchte den Antrag also zurückweisen.
    Sie könnte ja theoretisch noch Rechtsmittel dagegen einlegen.Da der Termin ja aber schon am Mittwoch stattfindet, bringt das ja auch nicht wirklich was.
    Ich bin mir jetzt gerade etwas unsicher,ob ich trotzdem einfach zurückweisen kann. Ich hatte kurz mit dem Gedanken gespielt die Zwangsvollstreckung bis zur Rechtskraft meines Beschlusses einzustellen, aber das ist dann ja wieder für den Gläubiger nachteilig.
    Habt ihr eine Idee, wie ich das handhaben kann oder würdet ihr "einfach" zurückweisen ohne sich weitere Gedanken über das Rechtsmittel zu machen?

    Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!