Nach der Entscheidung des OLG FFM sind die Säumniszuschläge (bei bestehender HF) auch nur Nebenforderung und können auch nur so im GB eingetragen werden. (nicht in Spalte 3)
Beiträge von pdaw
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Eine Vereinigung scheidet in deinem Fall aus, da die Gesamtgrundschuld an den betroffenen Grundstücken nicht jeweils den gleichen Rang hat.
(Tatsächlich kommt es nur auf Verwertungsrechte an, eine unterschiedliche Belastung mit Dienstbarkeiten hindert eine Vereinung nicht
Danke für die Antwort. Deine Schlussfolgerung verstehe ich jedoch nicht ganz. Du sagst , dass es nur auf die Verwertungsrechte ankommt. Weshalb scheidet dann in meinem Fall eine Vereinigung aus?
Das verstehe ich auch nicht. Ich sehe kein Hindernis, da § 5 GBO nur auf mehrere verschiedene Verwertungsrechte abziehlt, die hier nicht vorliegen.
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Wenn das GBA das auch so sieht. Er hat ihn ja immerhin schon eingetragen.
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Dann gehe ich mal davon aus, dass das GBA bei der Eintragung der Abtretung keinen Fehler gemacht hat, also keine Gesetzesverletzung vorgenommen hat. Folglich hätte der Amtswiderspruch nicht eingetragen werden dürfen. Da geht es jetzt noch nicht mal darum, dass das Grundbuch materiell unrichtig ist.
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Der Amtswiderspruch kann gelöscht werden. Aber warum wurde ein Amtswiderspruch hier eingetragen? Das habe ich noch nicht verstanden.
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Erstmal keine Rechtsberatung vornehmen und Sie zum Notar schicken, ist ja seine Aufgabe die Sachlage zu prüfen, wenn er einen Vertrag beurkundet.
Im Grunde bin ich der Meinung das die Vollmachten erloschen sind, obwohl die Rechtsprechung das anders (bei Miterben) sieht. Folglich ist nicht zwangsläufig für die Veräußerung ein ES notwendig.
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Der ES bezeugt für mich das A verstorben ist. Eine SU würde ich nicht verlangen.
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Die Bank hat als unmittelbar Begünstigte doch nur den Antrag gestellt.
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Der jetzige Antrag wäre ja nur die Firmenänderung, wobei dies auch alles passt. Die KG müsste für die Grundbuchberichtigung nun von sich aus tätig werden.
Ich würde die Firmenänderung wohl stumpf eintragen. Danach könnte man die Problematik den Beteiligten mitteilen, bzw. auch ein Vermerk im Aktendeckel bzgl. der Ausgliederung lassen.
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Der Betreuer (vertreten durch die Käufer) bestellt am Grundstück des Betreuten eine Grundschuld.
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Es geht um das Anteilsverhältnis der Gläubiger!
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Die Kostenrechnung kommt in Hessen aber als Rückbrief zur Akte des Gerichtes. Hier wird vom Gericht aus die KR an die "richtige" Adresse neu versendet.
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