Ich schaue mir gerade - auch im Hinblick auf die bevorstehende Einführung der E-Akte - den Ablauf für die Auszahlung der Vergütung im Verwaltungsweg an.
Der Verweis in § 292 Abs. 5 FamFG auf die sinngemäße Anwendung des JVEG hilft mir gerade auch nicht unbedingt weiter. In der Kommentierung findet man ein bisschen was dazu.
"§ 292 Abs. 5 eröffnet in einfach gelagerten Fällen, soweit nicht vom Betreuer die gerichtliche Festsetzung (nach Abs. 1) beantragt wird, die Auszahlung der Vergütung und/oder des Aufwendungsersatzes bzw. der Aufwandspauschale nach §§ 1878, 1878 BGB ohne förmliches Beschlussverfahren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle – Anweisungsstelle –. Das formlose Verwaltungsverfahren ist nur zulässig, wenn der Anspruchsteller keine förmliche Festsetzung beantragt hat. Das hat der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich klargestellt und unterbindet damit eine teilweise Handhabung der Praxis, nach welcher Festsetzungsanträge zum Nachteil der Betreuer nicht durch rechtskraftfähigen Beschluss über die Vergütung beschieden werden und die Auszahlung rechtsunsicher über das vereinfachte Auszahlungsverfahren erfolgt." Jürgens/Kretz, 7. Aufl. 2023, FamFG § 292 Rn. 25
Könnt ihr vielleicht mal kurz schildern wie das bei euch genau abläuft? Hier wird bisher durch den Rechtspfleger die Auszahlung im ForumStar veranlasst, je nach Vorgabe dann noch Freigabe 2 durch einen UdG. Ich kenne andere Gerichte, wo der Rechtspfleger nur kurz handschriftlich vermerkt: "Antragsgemäß auszuzahlen." und der UDG die Anweisung/Auszahlung vornimmt.
Die VwV Vergütungsfesetzung wo der Ablauf des Festsetzungsverfahrens und die Zuständigkeit genau geregelt ist, gilt ja nicht für die Betreuer.
Grundsätzlich verstehe ich aber den Kommentar jetzt so, dass der Rechtspfleger gar nicht beteiligt ist wenn ausdrücklich keine gerichtliche Festsetzung beantragt ist. Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch oder übersehe etwas, aber könnte grundsätzlich die Auszahlung - wenn keine Festsetzung beantragt ist - ausschließlich vom mittleren Dienst vorgenommen werden? Wird das irgendwo gemacht?
Ich weiß auch dass einige Kollegen den Antrag auf Festsetzung ignorieren und trotzdem im Verwaltungswege auszahlen. Aber das geht ja grundsätzlich überhaupt nicht.
Vielleicht könnt ihr mich erhellen und ich habe irgendwas gänzlich übersehen oder wir machen das hier einfach wegen "haben wir schon immer so gemacht".