Beiträge von Raffl

    ich würde das als Akteneinsichtsersuchen ansehen und (sofern zuständig) entsprechend auf ein berechtigtes Interesse prüfen.

    Bei der Sache selbst ist zukünftig vllt. mal tatsächlich notwendig eine kotenpflichtige Entscheidung (bei Auslegung als Antrag) zu treffen, das würde ich vorher ein mal "androhen". Hatte ein Kollege hier mit einem angeblichen Kellerrechtsinhaber dieses Jahr auch mal machen müssen ,,,

    Hi,

    jetzt muss ich zum ersten mal auch ein Thema starten, da ich kein Vergleichbares gefunden haben (sollte es doch eines geben, bitte ich um Hinweis und Entschuldigung) und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich habe vertretungsweise eine beantragte Grundbucheintragung nach langem warten und Zwischenverfügung zurückgewiesen, da nicht eindeutig war ob eine Dienstbarkeit als Gesamtrecht oder zwei für jeweils einen Beteiligten eingetragen werden sollten. Die Urkunde hat sich da selbst widersprochen.
    Mehr als einen Monat später kommt die Beschwerde mit der Klarstellung, hilfsweise Neuantrag. Auch gegen die Kosten für die Zurückweisung wurde inzwischen Rechtsmittel eingelegt.
    Da ich gem. §74 GBO neues Vorbringen berücksichtigen muss und es keine Frist gibt, muss ich wohl in der Sache abhelfen.
    Ist dann auch die Kostenrechnung zu löschen und der Erinnerung dagegen abzuhelfen oder sind diese trotzdem zu zahlen, da zum Zeitpunkt der Zurückweisung die Entscheidung richtig war? Gibt es dazu Entscheidungen/Fundstellen die ich nicht gefunden habe (sonst würde ich ja nicht fragen)

    Danke schon mal vorab.

    LG

    Diskutiert hier zufällig noch ein Rechtspflegekollege aus Bayern mit und kann, gern auch über private Mail, sagen, wie bei ihm in dieser Angelegenheit verfahren wurde. Vielleicht gibt es ja schon eine Anweisung, von der wir hier noch nichts wissen.

    wir haben die den Sachverhalt betreffenden Informationen von unserem OLG bekommen. Auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits hieß es, dass bisher kein konkretes Vorgehen vorgesehen/angewiesen ist.

    Also hab ich ZwVfg und die Angelegenheit an die StA weitergegeben. Viele meiner Kollegen hier haben es ähnlich gemacht.

    Ich für meinen Teil gehe davon aus, dass die StAs (denen nat. mitgeteilt wurde, dass sich schon andere Behörden mit der Angelegenheit befassen) das so regeln, dass Ermittlungsverfahren eine StA macht, welche die Unterlagen von allen anderen Übermittelt bekommt - vllt auch über die Ländergrenzen hinaus, dass es Berlin zentral macht ?

    bei uns ist dem Antrag sogar eine Kopie des sog. "Personalausweises" vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beigefügt. Der wurde allerdings erst nach der Bewilligung der Leistungen nach dem AsylbLG (Bescheid auch in Kopie beigefügt) ausgestellt. Im übrigen ist bei mir das Geburtsdatum im Jahre 1996.


    Ist jetzt die Frage ob mglw. noch Urkundenfälschung vorliegt. Soll die StA klären ...

    Hallo,

    auch beim AG Gemünden und Würzburg sowie weiteren AGs in Bayern liegen entsprechende BerH-Anträge vor ...

    ich werde es erst einmal normal bearbeiten (ZwVfg) und dann nach Rücksprache mit dem Direktor an die StA senden