Ich hänge mich hier mal dran, weil ich leider zu meinem Sachverhalt bisher nichts gefunden habe:
Der Notar hat als sonstige notarielle Urkunde einen Vertrag eingereicht (wohl ein Übertragungsvertrag, aber da Teile der Urkunde geschwärzt sind, kann ich das nicht mit Sicherheit sagen), der unter anderem folgende Regelung enthält:
"Die Beteiligten (Anm.: Eheleute) haben am ... einen Erbvertrag errichtet, der unter I eine erbvertraglich bindende gegenseitige Erbeinsetzung und unter II. abänderbare Erbfolgebestimmungen nach dem Überlebenden enthält.
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass dieser Erbvertrag auch nach rechtskräftiger Ehescheidung weitergilt bis Herr X in einem neuen, mit seinen Söhnen zu errichtenden Erbvertrag diesen, also seinen Söhnen, für den Fall seines Todes das Hausgrundstück vermächtnisweise bindend zuwendet verbunden mit der Anordnung einer Verwaltungsvollstreckung für den vermachten Grundbesitz, wonach Frau X für den Fall ihres Überlebens als TV eingesetzt wird. [...] Bis zu diesem neuen Erbvertrag soll insbesondere die unter Ziffer I in der Erbvertragsurkunde vom... bindend erklärte gegenseitige Erbeinsetzung weitergelten."
Es steht nun die Eröffnung nach der Ehefrau an (sie hat mehrere Verfügungen von Todes wegen hinterlassen, sowie die "sonstige Urkunde")
Stellt diese Formulierung eine zu eröffnende Verfügung von Todes wegen dar?