Beiträge von Insulaner

    Moin,

    ich habe da eine Frage:

    Im privatschriftlichen Testament verfügen die Erblasser:

    "Wir setzen uns gegenseitig zu Universalerben ein, nach dem Tod des Längstlebenden von uns soll unsere Tochter XX das Grundstück xy erben."

    Da hier meines Erachtens der Wunsch besteht, dass ein bestimmtes Grundstück später an die Tochter geht, geht dies doch nur über eine Vor- und Nacherbschaft... ?

    Laut Notarin: "da hier nur ein Grundstück übergehen soll, also ein Teil des Erbes und Vor und Nacherbschaft nicht auf einen Teil des Erbes beschränkt werden kann, ist hier ein Alleinerbschein zu erteilen. Es ist davon auszugehen, das bezüglich der Immobilie ein Nachvermächtnis vorliegt, das nicht im Erbschein aufzuführen ist und auch nicht im Grundbuch zu vermerken ist."


    Wie seht ihr dies? Kann man hier einen einfachen Alleinerbschein an die Ehefrau erteilen? Oder wäre dies ein Fall Vor- und Nacherbschaft?


    Danke für die Hilfe!

    Oh das wird interessant:

    Da wird es wohl nach zehn Jahren, falls es dann überall umgesetzt ist, nicht lang dauern bis ein Gerichtsvollzieher darauf klagt, auch besser besoldet zu werden, da er ja unsere Aufgaben wahrnimmt...

    Und- ob ich dann Gerichtsvollzieher werden kann? Gab es mal: hatte, als ich im Praktikum damals war eine ehemalige Rechtspflegerin, die war Gerichtsvollzieherin und dahin gewechselt weil es eine Knappheit gab. Die war ganz zufrieden...

    Und da ja die Personalplanungen hier immer "super" laufen, ist die Chance denke ich groß, dass es dann wieder eine solche Knappheit gibt...


    Obwohl- bis dahin ist das Ganze nochmal geändert und die PfÜB werden KI-generiert....

    Cromwell


    Nachgefasst:

    Wie formuliere ich so einen Erbschein? Und ist die Ehefrau bei bedingt angeordneter Nacherbschaft Alleinerbin oder befreite Vorerbin- irgendwie ja beides:

    a) Hubert ist von Karla allein beerbt worden, Nacherbschaft ist angeordnet für den Fall der Wiederheirat, Nacherben für diesen Fall sind Dirk und Elke.

    b) Hubert ist von Karla als befreite Vorerbin beerbt worden, Nacherbschaft ist angeordnet für den Fall der Wiederheirat, Nacherben für diesen Fall sind Dirk und Elke.

    Wie läuft es?


    Leider mein erster Fall mit bedingter Nacherbfolge und außer, dass es angegeben werden muss fand ich nun nicht viel in den Kommentaren...

    Vielleicht denke ich auch viel zu viel drüber nach und es ist einfacher als ich denke...


    Gruß

    Insu

    @ Cromwell: Verständnisfrage: du sagst jetzt

    1.

    "wobei diese Nacherbfolge hier nicht bereits mit der Wiederverheiratung, sondern erst mit dem Ableben der Vorerbin eintreten soll ("wird bei Wiederverheiratung nicht befreiter Vorerbe"). "

    Ich verstehe nun nicht wie du darauf kommst: heiratet sie wieder tritt die Vorerbschaft ein- wie kommst du darauf, das dieses erst mit Ableben passieren soll?


    2. "Die aufschiebende Bedingung macht sehr wohl Sinn, weil die Beschränkungen der Vorerbschaft bereits ab dem Vorerbfall (also mit dem jetzigen Erbfall) greifen, weil das rechtlich gar nicht anders möglich ist. Und in solchen Fällen stellt es sich eben erst mit dem Ableben des Vorerben heraus, ob er wieder geheiratet hat. Also hat er die Nacherbfolge bis zu seinem Tod "am Hals", auch wenn es sich "nur" um eine befreite Vorerbschaft handelt."


    Genau das war ja meine Frage: Kann ich das überhaupt in einen Erbschein schreiben: "Nacherbschaft ist aufschiebend angeordnet für 1/2 Erbanteil für den Fall der Wiederheirat" ?- denn wie gesagt, sehe ich da keinen Schutz der Nacherben, da bei Eintritt der Nacherbfolge durch Heirat das Vermögen ja schon mangels vorherigen Schutzes weg sein kann... Und wie geht der Rechtsverkehr mit einem solchen Erbschein um?-muss da jedes Mal versichert werden: Ich habe seit dem Tod meines Partners nicht neu geheiratet? Notariell fürs GB?


    Danke

    Moin, ich habe folgendes Problem:

    "Der Überlebende von uns wird Alleinerbe, jedoch bei Wiederheirat wird er zur Hälfte nicht befreiter Vorerbe. Er soll über das Erbe frei verfügen können. Es wird die Tochter als alleinige Schlusserbin eingesetzt. Änderungen am Testament sollen entgegen 2271 abs. 2 BGB auch nach Ableben eines Ehepartners durch den Überlebenden möglich sein. "

    Jetzt der Erbscheinsantrag mit "Alleinerbschein für die Ehefrau, aufschiebend bedingte Nacherbschaft ist angeordnet"

    Wie gehe ich damit um, meines Erachtens macht eine aufschiebende Bedingung gar keinen Sinn, da bis dahin der Nachlass ja schon weg sein könnte. Das privatschriftliche Testament erlaubt aber auch ohne Einschränkungen Änderungen, somit scheint ja kein Schutz gewollt- denn der Überlebende könnte ja auch vollkommen neu testieren....


    Was würdet Ihr machen? Gerne auch per PN.

    Danke- bin etwas ratlos ...


    Gruß

    Insu

    Moin,

    Zoll und unsere Tätigkeit unterscheiden sich enorm. Zollwissen wird dir beim Rechtspflegerstudium nicht helfen. Die Durchfall- und Abbruchzahlen bei der Rechtspflegerausbildung sind nicht ohne. Du wechselst auf die Landesbesoldung, die erheblich unter der des Bundes liegt, schau mal in den Besoldungsrechner. Die Länder haben unterschiedliche Möglichkeiten- es gibt Bundesländer wo du ewig auf Beförderungen wartest und wegen personellen Minderausstattungen deine ganzes Arbeitsleben ständig mit 120%-160% Belastung bei 100% Gehalt wirst leben müssen in vielen Monaten- Belastung von 100 ist zwar von den Ministerien erklärtes Ziel, kam aber (hier) noch nie vor. .

    Ich habe einen Bekannten, der im mD des Zolls ist, ich zitiere ihn mal: "Gott sei Dank habe ich deinen Job nicht, wenn ich solche Aktenberge hätte- ich würde schreiend im Kreis laufen und hätte auch schon längst gekündigt".


    Mehr muss ich nicht sagen.

    Moin,

    bei uns wurde ein Testament abgegeben. Erblasser war zuletzt in Spanien aufhältig. Meine Kollegin hat das Testament eröffnet und an das Gericht des letzten Wohnortes im Inland gesandt.

    Von da kommt es mit Hinweis auf Art 4 EuErbvO zurück, da der letzte gewöhnliche Aufenthalt ja in Spanien liegt.

    Jetzt habe ich die praktische Frage:

    Wie geht es praktisch weiter? Wohin schicke ich dies eröffnete Testament, sprich an welche Institution?

    War es richtig, das das Gericht des letzten Wohnortes im Inland das nun an uns zurückgeschickt hat?


    Danke im Voraus, hatte ich noch nicht und bin etwas ratlos...


    Gruß

    Insu

    Moin,

    ich habe da leider mal eine Frage, da ich sowas nicht hatte:

    Meine deutsche Erblasserin verstarb an ihrem letzten Wohnort, in der Türkei. Wir sind zuständig, da hier der letzte Wohnort war. (AG Schöneberg gab es hierher)

    Ich habe lediglich einen Totenschein mit Übersetzung- mehr nicht. Welche Urkunde benötige ich und woher bekommt die Antragstellerin (Mutter) diese? Bisher hat sie versucht eine Apostille auf den Totenschein beim türkischen Konsulat in Essen zu bekommen, jedoch ohne Erfolg. Der Notar weiß auch nicht weiter.


    Danke im Voraus, hier haben wir kaum Auslandsbezugsakten.


    Gruß

    Insu

    wie Araya:

    Eine Pfändung aller Forderungen bei Gericht muss genauso möglich sein wie auch die Pfändung aller Ansprüche bei einer Bank.

    Und nun mal nicht so tun, als wäre das was nicht gönge, weil das ja soo viel Aufwand macht- auch wir haben Computer.

    Und ansonsten: Wenn das nicht gönge, dann müsste es im Umkehrschluss zulässig für einen Gläubiger sein, sich alle Verfahren auflisten zu lassen, in dem der Schuldner Forderungen empfangen kann. Ich denke dann würden die Zahlen für den Bereich Hinterlegung explodieren, da dort dann sämtliche Inkassounternehmen täglich Berge Anfragen abladen würden... Denke diese Büchse der Pandora will hier keiner öffnen, indem er dem Gläubiger aufgibt Aktenzeichen zu nennen...

    Moin,

    mal wieder etwas Neues, im notariellen Testament verfügt der Erblasser:

    Alleinerbe wird X, Yund Z erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil- bis diese 30 sind ordne ich Testamentsvollstreckung an, soweit dies über den jeweiligen Pflichtteil rechtlich zulässig sein sollte.

    - was der TV nun machen soll steht auch nicht dabei...


    Frage: Geht das und ich habe etwas verpasst oder geht das nur mit sehr großer Auslegung des Testamentes?


    Danke schon einmal

    Bei uns (Gericht in Niedersachsen) wurden neue Betreuungszahlen in die jetzigen Geschäftsverteilungspläne eingearbeitet- die Zahlen sind angestiegen.

    Was in der internen Verteilung Berücksichtigung findet.

    Na ja , aber wenn man eh schon 140 % hat und jetzt mit diesen Zahlen auf 160% steigt und dann etwas abgibt- bleibt jeden Tag immer noch genug, was liegen bleibt...

    Ist derzeit eh nur eine Verteilung der Geschäfte à la: In welchem Büro werden die Akten jetzt Staub ansammeln? bei den Betreuungsrechtspflegern jetzt drei vier weniger, dafür bei den anderen drei vier mehr-bei den derzeitigen Stapeln sieht man das nicht mal...

    Moin,

    ich hab hier mal etwas für mich Neues und brauche mal Hilfe:

    Verurteilt wird

    " Beklagte zahlt an Klägerin XXXX tausen € Zug um Zug gegen Bewilligung der Löschung der im GB von eingetragenen Auflassungsvormerkung sowie Zug um Zug gegen Löschung der im GB ... Blatt III lfd Nr. 1 eingetragenen Grundschuld. "


    Wie lasse ich mir die Zug um Zug Leistung belegen?

    Hatte dies bisher noch nicht mit Zug um Zug und das jetzt mit Bewilligung und meines erachtens vollzogenen Löschung einer Grundschuld auch nicht.


    Danke im Voraus


    Gruß


    Insu

    Moin,

    ich habe folgendes Problem:

    Die Rentenversicherung zahlt an den Schuldner eine Witwerrente und Halbwaisenrente für 3 minderjährige Kinder.

    Alles auf das Konto des Schuldners.

    Und rückwirkend ab Januar.


    Der Schuldner hat jetzt die Kontoauszüge ab Januar vorgelegt, die Rentenbescheide und eine Kopie seiner P-KontoBescheinigung ab 14.03.2024.


    Wie gehe ich hier jetzt weiter vor?

    Ich kann ja jetzt alle Verfügungen in den Monaten zusammenrechnen und ermitteln, wieviel bei pünktlicher Zahlung noch über gewesen wäre und diesen Betrag freigeben, oder?

    Aber ich werde doch noch in Erfahrung bringen müssen, wie hoch der P-Konto Freibetrag vor dem 14.03.2024 war, denn da war er ja anders- nehme ich das richtig an?

    Und wie gehe ich mit den Renten für die Kinder um?- die können ja nun nicht für Papas Schulden herangezogen werden...


    Wie würdet Ihr mit so etwas umgehen? Was braucht man alles?

    Hatte ich länger nicht und auch noch nicht in der Kombination Vater und Kinder.


    Danke im Voraus

    Moin ,

    bislang habe ich immer korrigierte PfÜB erhalten- dieses Mal muss ich selbst mal was absetzen.

    1. Daher die Frage: Wie macht Ihr das praktisch? Streichen und dazu einen Beschluss beifügen und verbinden?

    Nur streichen?

    Da hier mehrere Tausend Euro abzusetzen sind, verringere ich ja auch alle Kosten dieses PfÜB, wie macht Ihr das in der Praxis?


    2. Hintergrund:

    Es werden Detektivkosten beantragt (ohne das vorher ne Drittschuldnerauskunft gelaufen wäre) und das in einer Höhe von mehreren tausend Euro- mit einer Rechnung wie aus dem Groschenroman: vom x bis y , 67 Std a 30€ plus Umsatzsteuer- ohne Angaben dazu was da konkret, mit welchem Zeitansatz oder zu welchem Zweck gemacht wurde.

    Weiterhin werden Kopierkosten beantragt von allen Verfahrensakten: Strafakte und Zivilprozessakte- um die 90 €, da ein Anwalt für die Beschaffung tätig wurde gibt es da eine Rechnung.

    Weiterhin wird eine anwaltliche Beratung in Höhe von knapp 200 € für "Beratung, Gutachten für Verbraucher" beantragt- da der Gläubiger sich angeblich beraten lassen musste.

    (vorliegend ist der Titel der Auszug aus der Insolvenztabelle, der einen Geldbetrag enthält- genau dieser soll auch vollstreckt werden)


    Daher die Frage: Wie würdet Ihr mit diesen Kosten umgehen?


    Danke im Voraus! Ist wie geschrieben neu, dass ich selbst was absetzen werde. Bisher haben es immer alle eingesehen, wenn ich was beanstandet habe...

    Deshalb brauch ich auch wirklich mal Hilfe- vor Ort bin ich hier der einzige in diesem Gebiet.

    Gruß

    Insu