Moin,
nun mache ich wieder Nachlass und habe mal eine Frage, wie Ihr das handhabt:
In den Erbscheinsanträgen wurden vor Jahren immer die Familienverhältnisse dargestellt:
Erwin ist verstorben, er war verheiratet und hatte 2 Söhne, weitere Abkömmlinge, auch adoptierte oder außereheliche hatte er nicht.
So nehmen wir die im Gericht auch weiterhin auf- in EUREKA Text ist das auch weiterhin so vorgesehen.
Danach folgte
Seine gesetzlichen Erben sind daher seine Ehefrau Marga und seine Söhne Kurt und Martin - ich hatte also immer eine Feststellung der gesetzlichen Erben, die ich anhand der vorhergehenden Aussage prüfen konnte.
Dies fehlt neuerdings in den Anträgen der Notare , stattdessen steht dort nun:
Gesetzliche Erben sind:
die Ehefrau Marga zu 1/2
die Söhne Kurt und Martin zu je 1/4
Sonstige Personen, durch die das jeweilige Erbrecht ausgeschlossen oder gemindert werden würde, sind und waren nicht vorhanden.
Sprich: Die vom Antragsteller nun aufgeführte Behauptung der gesetzlichen Erben kann ich nun nicht mehr überprüfen, da die Familienverhältnisse nicht aufgeführt sind.
Es reiche die Erklärung, das keine anderen Personen durch die das jeweilige Erbrecht ausgeschlossen oder gemindert werden würde, vorhanden sind oder waren- so der Notar.
Frage dazu:
Ist die Angabe der Familienverhältnisse zwingend oder darf ich mich darauf verlassen, dass der Notar dem Antragsteller entsprechend belehrt hat, dass ich mich auf die Angabe der gesetzlichen Erben verlassen kann?
Und wo stünde dies?
Danke im Voraus