Die Abfrage nach "Cannabis Social Club" im Registerportal liefert jedenfalls schon so einige Treffer im VR (sogar in Bayern! ).
Wird denn in deiner vorliegenden Satzung ausdrücklich klargestellt, dass die Regelungen, die derzeit noch verboten sind, erst greifen sollen, nachdem sie legalisiert wurden?
Gegen das "Vorantreiben der Legalisierung", das ja erst einmal reine Lobbyarbeit bzw. Interessenvertretung und daher nicht verboten ist, hätte ich keine Bedenken. Ich würde es aber (sowohl aus rechtlicher Sicht als auch für das praktische Vereinsleben) als problematisch ansehen, einen Vereinszweck zu formulieren, der unter dem Vorbehalt der Legalisierung steht. Was ist denn dann, wenn die Legalisierung durch den Gesetzgeber am Ende gar nicht so erfolgt, wie der Verein sich das bei der Gründung vorgestellt hat und der Zweck in der beabsichtigten Form nicht verwirklicht werden kann?
M.E. sollten im Sinne der Rechssicherheit in der Satzung nur solche Punkte als Zweck angegeben sein, die zum Zeitpunkt der Eintragung auch tatsächlich verwirklicht werden können. Nach der erfolgten Legalisierung kann die Satzung ja immer noch entsprechend angepasst werden, und zwar nach der dann geltenden Rechtslage.