Beiträge von Solan

    Bei einer gehörlosen Betroffenen ist hier ebenfalls ein Verfahren anhängig, wo die weitere (ehrenamtliche) Betreuerin nur für den Aufgabenkreis "Dolmetschertätigkeiten für Gebärdensprache für die Betroffene" bestellt worden ist.
    In einem anderen Verfahren wurde kein weiterer Betreuer bestellt aber vom Landgericht entschieden, dass die Dolmetscherkosten aus der Landeskasse zu erstatten sind.

    In meinen fast 10 Jahren am Betreuungsgericht ist es bisher auch immer so gelaufen, dass Verfahren unmittelbar nach Betreuerbestellung vom Eilgericht an das Wohnsitzgericht abgegeben wurden bzw. wir solche Verfahren übernommen haben. Neuerdings vertritt ein Gericht in unserer Nähe aber auch diese Meinung, die leider auch in den Kommentierungen vertreten wird, und besteht auf die Verpflichtung vor Abgabe :daumenrun