Man wird es hier wohl vom genauen Wortlaut der Vollmacht abhängig machen müssen. Es wird wohl wirklich davon abhängen, ob der Vollmachtgeber irgendeine materielle oder nicht materielle Gegenleistung erwartet, was ja üblich ist.
Das wäre bei einem Verkauf natürlich Geld. Aber auch bei einer Veräußerung in Form einer Schenkung geht der Vollmachtgeber ja normalerweise nicht davon aus, dass die Schenkung an eine beliebige Person erfolgt sondern an einen Verwandten oder ähnliches. Stärkung familiärer oder freundschaftlicher Bindung wäre dann ja die Gegenleistung.
Nur wenn die Vollmacht wirklich erkennen lässt, dass eine Schenkung auch an die nächste auf der Straße hergelaufene Person erfolgen kann, würde ich sie für ausreichend halten. Oder eben, wenn sie erkennen lässt (wie FED schreibt), dass der Vollmachtgeber vorrangig und unter allen Umständen das Eigentum verlieren will.