Danke!
Also wäre aktuell eher von einem Wechsel abzuraten.
Die neue Behörde hat mir noch mitgeteilt, dass ein Wechsel für mich - nach Auskunft der Versorgungskammer - keine negativen Auswirkungen bzgl. der Pensionsansprüche haben soll, da seitens der Versorgungskammer für jeden Beamten ein Versorgungsabschlag gezahlt wird, auf welchen dann zurückgegriffen werden kann.
Eine Zusage zu 100% kann jedoch noch nicht gegeben werden, ebensowenig, wie es sich mit der Übernahme der Erfahrungsstufen und Beförderungen verhält.
Vllt. weiß diesbezüglich jemand mehr?