Beiträge von Maya

    und dann reicht er mir eine rückdatierte Vollmacht ein und damit hat sich das thema dann wahrscheinlich auch wieder erledigt :gruebel: ich hab es erstmal zur anhörung an die gegenseite geschickt. vielleicht finden die ja noch ne kluge formulierung der lösung


    Das würde ein Anwalt doch nie machen :eek: :Teufel: Oder kannst du das nachweisen? Da wäre ich vorsichtig...

    Zur Feststellung der angemessenen Gebühr für die Rechtsvertretung betreffend die Schwerbhinderteneigenschaft ist das BSG bereits im Urteil vom 07.12.1983 -9a RVs 5/82- von folgenden Gesichtspunkten ausgegangen:

    Die Schwerbhinderteneigenschaft ist für den Kläger allenfalls von mittelmäßiger Bedeutung. Gemessen an den im Sozialrecht anfallenden Streitigkeiten sind die durch die Schwerbehinderteneigenschaft zu erlangenden Vorteile häufig nur gering, jedoch etwas etwas höher anzusetzen, wenn die im Arbeitsrecht zu erlangenden Vorteile erlangt werden.

    Der Beschluss ist zwar schon etwas älter, aber soweit ich weiß- hat sich diese Auffassung nicht geändert. Gibt bestimmt auch aktuelle Rechtsprechung dazu, die habe ich aber gerade nicht zur Hand.

    Guten Morgen zusammen :)

    Ich brauch für folgenden Fall mal eure Meinung:

    Die Klägerin vertreten durch Ihren RA erhebt Klage (2015!) und obsiegt vollumfänglich. Der Beklagte gibt ein Kostenanerkenntnis dem Grunde nach ab.

    Die Rechtsschutzversicherung der Klägerin hat bereits einen Vorschuss an den RA gezahlt. Der RA ist zwischenzeitlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tätig. Alle Bemühungen der Rechtsschutzversicherung, dass die Nachfolgerin des RA Kostenfestsetzung beantragt sind gescheitert.

    Jetzt hat sich die Rechtsschutzversicherung selber einen Anwalt genommen und über diesen Kostenfestsetzung beantragt...

    "Namens und in Vollmacht der RSV XY, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden AB, auf welche die Gebühren qua Zahlung nach § 86 VVG übergegangen sind, wird Kostenfestsetzung unter Verzinsung beantragt"

    Ich habe diesen Fall noch nie gehabt und bin mir nicht sicher, ob die RSV überhaupt antragsberechtigt ist :gruebel:. Oder mache ich mir zu viele Gedanken... :oops:

    Wäre einfacher und kostengünstiger gewesen, die Klägerin zu bitte Kostenfestsetzung zu beantragen...

    Stimmt...aber das funktioniert nicht, wenn a) immer Vorrang hat, weil er EIGENE Kinder hat und verheiratet ist.

    Eigentlich sollte eine gerechte Urlaubsverteilung innerhalb eines Gerichts möglich sein. Aber den Faktor "eigene Kinder" und "Kinder des Lebenspartners" bei der Auswahl in Spiel zu bringen, halte ich für völlig überzogen.

    Zu allererst müssten a und b in direkter Konkurenz stehen, dh. gegenseitige Vertreter sein. Dann hätte a definitiv die besseren Karten, denn b hat ja keine Kinder. Da a der Urlaub zur Kinderbetreuung in den Ferien kaum verwehrt werden kann könnten einer Genehmigung des Urlaubs von b dienstliche Belange entgegenstehen.
    (Dafür kann halt b in den Urlaub fahren wenns billig ist.) Ausserdem, was interessiert uns hier der ehemalige Ehegatte der jetzigen Lebensgefährtin des Beschäftigten und dessen Urlaubsplanung?


    Vielleicht möchte B ja gerne mit Partner und dessem Kind in den Ferien gemeinsam in den Urlaub. Soll vorkommen, dass auch neue Partner mit Kindern aus vorherigen Beziehungen gut auskommen. Das man tatsächlich darüber diskutieren muss...entschuldigt, aber das macht mich wütend :mad:

    Vielleicht ist da doch ein (kleines) Gespenst...

    Ich würde das hinterfragen...vielleicht überdenkt die Betreuerin ihre Verfahrensweise und zahlt zukünftig zumindest ihr Essen und das ihres Mannes selbst!

    Auch sollte der Betreute in jedem Fall vollständig informiert werden. Was er dann mit diesen Informationen anfängt, ist seine Entscheidung.

    Ich finde das Verhalten der Betreuerin auch weiterhin bedenklich. Sie sollte zumindest wissen, das dieses Verhalten vom Gericht bemerkt und hinterfragt wird.

    Um das mal sehr übertrieben bösartig auszudrücken:

    Vielleicht ist sie auch einfach eine geschickte Erbschleicherin...

    Und warum muss der Ehemann der Betreuerin das Auto fahren? Hat die Betreuerin selbst keinen Führerschein?

    Vielleicht sehe ich ja Gespenster, aber ganz sauber klingt das alles nicht.

    Ich bin allerdings auch der Meinung, dass man diese Entscheidung dem Betreuten überlassen sollte.

    Was ich nicht verstehe:

    Der Betreute lädt dazu immer alle ein...ist sich aber nicht bewusst, dass er die Kosten übernimmt :gruebel:

    Soweit ich das aus dem Text lese, ist er "lediglich" alt und blind. Oder gibt es andere krankheitsbedingt Gründe, warum er sich dieser Tatsache nicht bewusst ist?:confused:

    Ich finde es persönlich schon etwas bedenklich, dass der Betreute nicht vollumfänglich in Kenntnis gesetzt wird. Sein Geld...seine Entscheidung!

    Hat die Gerichtsvollzieherin mitgeteilt woher sie die Information hat, das der Schmuck (angeblich) keinen Wert hat..:gruebel: Zumindest der Goldpreis (soweit wirklich Gold) sollte doch ohne größere Komplikationen bei einem Verkauf erzielt werden können.

    Ich würde anrufen und nachfragen...