Beiträge von gwisi

    Guten Morgen,
    wenn ich es recht verstehe, wurde mit den alten Prozentsätzen für Vergütung/Entschädigung abgerechnet. Dies ist meiner Ansicht nach unschädlich, da ja im IV. Quartal das gesamte Jahr mit den dann gültigen Prozentsätzen noch einmal "nachgerechnet" wird. So macht es zumindest das in NDS im Einsatz befindliche Excel-GV8.
    Des Weiteren kommt es auf Seiten der Bezügestelle in NDS nur zum Ausgleich der durch die GV-Tätigkeit entstanden Steuerschulden, nachdem ich nach Prüfung des Abrechnungsscheines eine entsprechende Mitteilung an die Bezügestelle versende, aus der sich der noch zu versteuernde Betrag ergibt, so dass dort auch nichts "nachzurechnen" ist.
    In NDS kommt noch hinzu, dass das Land die Prozentsätze leider seit einigen Jahren erst rückwirkend im auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahr neu festsetzt, so dass dann eine Nachberechnung zu erfolgen hat (glücklicherweise auch in dem Excel-GV8 enthalten).

    Hallo,

    nachdem vor Jahren der Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung d. d. Betr. zur Personalakte gereicht wurde, wird nun v. Betr. die Entfernung dieses Feststellungsbescheides aus der Personalakte gefordert und als "Ersatz" eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zur Akte gereicht. Die Begründung lautet: Aus dem Feststellungsbescheid ergibt sich die Art der Erkrankung und dies habe in der Personalakte nichts zu suchen. Ohne Frage ist die Kopie des Ausweises für unsere Belange ausreichend.

    Nun meine Frage, gibt es einen Anspruch darauf, dass Aktenbestandteile, die man selbst eingereicht hat aus der Personalakte wieder entfernt werden oder ergibt sich die Notwendigkeit der Entfernung schon aus dem vertraulichen Inhalt des Bescheides, der mehr Informationen offenbart, als dem Arbeitgeber zwingend mitzuteilen sind?

    Vielen Dank

    Guten Morgen alle zusammen,

    hat schon jemand Erfahrungen mit besonders begründeten Ausnahmefällen?


    Habe hier den Fall, dass ein GV zum Teil einen über mehrere Jahre erkrankten GV sowie auch einen im lfd. Abrechnungsjahr erkrankten Kollegen vertreten hat, so dass man auf die Idee kommen kann, dass die 63-Tage-Regelung hier nicht eingesetzt werden sollte. Die durch die 63-Tage abgegoltenen Abwesenheiten aus z. B. Urlaub, treffen bei dem langjährig durchgängig erkrankten GV ja nicht zu, da hier kein Urlaub genommen wird.