Beiträge von Lupine

    Ich möchte mich hier gerne nochmal an die Antworten # 16,17 anschließen. In meinem Fall soll ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB als Gesamtbelastung auf einem Grundstück und einem 1/2 Miteigentumsanteil (Weg) eingetragen werden.

    Nach h.M. ist dies unzulässig, da auf einer Verkehrsfläche kein Gebäude vorhanden sein kann, auf dem sich Wohnräume befinden. Außerdem kann Belastungsgegenstand für eine Dienstbarkeit nur ein Grundstück im Rechtssinn sein (vgl. Schöner/Stöber, Rn 1241, 1117, 1242). Nach Heil RNotZ 2003, 445 sollte die Eintragung eines einheitlichen Wohnungsrechts, auch unter Mitbelastung von Miteigentumsanteilen an Erschließungsflächen, als zulässig und wirksam anerkannt werden.

    Schließt sich jemand Heils Auffassung an und hat eine entsprechende Eintragung gegebenenfalls vorgenommen? Ist jemandem von Euch dazu aktuelle Rechtsprechung bekannt?

    Danke für Eure Hilfe!