Beiträge von dreamer

    Meines Erachtens sind es keine "Raubübernahmen" sondern geltendes Recht.

    So verbleiben die Rechtspfleger wenigstens bei der Justiz -anstelle wie hier zu anderen Behörden oder Stadtverwaltungen "abzuwandern".

    Ich drücke die Daumen :)

    Ich hatte vor Jahren einen Ringtausch versucht (3 Personen) mit hier gefundenen Leuten. Leider hat mein OLG dann gesagt, dass die eine Tauschpartnerin nach Südhessen müsse und nicht einfach meinen AG platz einnehmen könnte.... damit war der Tausch geplatzt.

    Ich hatte in dem Antrag alle Personen und betroffenen Dienststellen aufgenommen.

    Eigentlich kann man sich mittlerweile einfach bei einem OLG Bezirk bewerben. Dann können die die Personalakte anfordern (Zustimmung muss man erteilen). Ich würde daher einfach bei dem Wunschort bei dem OLG anrufen und nachfragen.

    Die Übernahmen aus anderen Bundesländern waren wohl mal verpönt.... deswegen brauchte es Tauschpartner

    ich würde es so versuchen.

    Die Vollmachtnehmer haben keine Beschwerde eingereicht, sondern die Vollmacht vorgelegt.
    Es gab aber auch "Nachweise" dass ein möglicher Widerruf geplant war.

    Der Richter hat die Betreuung ohne Kostenentscheidung aufgehoben.

    Danke. Ich lege dem Richter vor.
    Der BezRev hat bisher nur zu dem Wert Stellung genommen, nicht zu dem Antrag auf Niederschlagung.

    Problem:

    Wer ist zuständig über den Antrag auf Niederschlagung der Kosten im Betreuungsverfahren?
    Eine Kostenrechnung ist von mir noch nicht erstellt worden, da ich die (sehr hohen) Werte erst ermitteln musste.
    Es ist ein Altverfahren (vor 1.1.21)

    Begründung für die Niederschlaung sollen sein : unrichtige Sachbehandlung. Betreuung wurde trotz Vollmacht angeordnet,
    Da zunächst behauptet wurde, diese sei widerrufen.

    in den Vorschriften zur Entscheidung steht "das Gericht". M.E bin ich als Rechtspfleger nicht in der Hauptsache tätig gewesen und müsste die Akte nach § 4 RpflG vorlegen.
    Würde ich eine Kostenrechnung machen, wäre ich allerdings nach § 81 GNotKG zuständig.

    Vielen Dank für die vielen Hinweise !

    Ich war ein paar Tage nicht online:
    Ja, ich habe die Bezirksrevisoren dazu angehört. Gerade weil die BGH Entscheidung auch auf die Inhalte von Studiengängen eingeht.
    Ich habe den Verlauf des Studiums erhalten aber kein LG gefunden, was schon entschieden hat.
    Ich werde auf jeden Fall die Beschwerde zulassen, damit unser LG sich äussern kann.

    Betreuung ist aufgehoben worden
    Beschluss Übergang Anspruch auf die Staatskasse, Wert mehr als 600 Euro
    Beschwerde wird eingelegt
    Teilabhilfe durch Rechtspfleger wegen Geltendmachung Verjährung, Wert nun unter 600 Euro
    wegen eingeholger Meinung Landgericht zum Einsatz Vermögens dann Abhilfe insgesamt.
    Es wird keine Kostenentscheidung in den Abhilfebeschlüssen.
    Der ehemaliger Betreuter hatte Rechtsanwalt eingeschaltet.
    Dieser beantragt nun Festsetzung seiner Gebühren gegen Staatskasse.
    Mangels (m)einer Kostenentscheidung müsste ich Antrag zurückweisen ?
    Müsste ich im Wege der Rechtspflegererinnerung möglicherweise die Kostengrundentscheidung nachholen ?

    Die Abhilfeentscheidungen sind mehr als 6 Monate her mittlerweile.

    Danke für jeden Hinweis :confused:

    Der Regressbeschluss hat den Mangel, dass der genaue Zeitraum für die der Regress angeordnet wurde, fehlt.
    Er beinhaltet zwar die Zusammenstellung aller Zahlungen aus der Staatskasse, aber Vermögen reicht nicht für alle Ansprüche der Staatskasse.

    Es wurde Beschwerde eingelegt.
    Könnte man bei teilweiser Abhilfe den Beschluss noch dahingehend berichtigen/ergänzen ?
    Oder müsste ich den Beschluss aufheben und neu fassen ?
    Das Landgericht wird mich so aufheben.

    Danke fürs Helfen.

    Fall:
    Betreute hat ein Hausgrundstück, das verkauft werden soll.

    Betreuerin verkauft das Hausgrundstück für Betrag X. ANtrag auf Genehmigung wird gestellt über Notar.

    Sie erhält von anderem Interessent ein besseres Angebot (20.000 Euro mehr als X) und schließt mit diesem ebenfalls einen notariellen Vertrag und beantragt die Genehmigung.

    Der erste Antrag ist nicht zurück genommen. Was macht man ?
    Welche Schadensersatzansprüche kämen auf die Betreute zu wenn man den Vertrag mit höheren Kaufpreis genehmigt ?
    Schmankerl: der erste Käufer legt noch 16.000 Euro drauf.