Beiträge von BuBe

    Hallo zusammen,

    wir stehen hier auf dem Schlauch :gruebel:

    Wie erfassen wir im Online Mahnantrag eine Forderung gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) vertreten durch das Hauptzollamt?

    Wenn wir die Bundesrepublik Deutschland als Gläubiger erfassen: Wie ist die Anschrift?

    Wenn die BRD als Körperschaft erfasst wird und das Hauptzollamt als Vertreter, was ist dann die Funktion des Hauptzollamtes (Vorstandsvorsitzender :) )?

    Oder hat jemand eine andere Idee :confused:

    Vielen Dank im Voraus.
    Stephan

    Nicht ganz: Wir machen die unter "interne Bemerkungen."


    Dann steht´s doch aber nicht im Tabellenauszug.....

    Stimmt, aber wir versenden auch keine Tabellenauszüge an die Gläubiger.

    Wie schon LFdC beschrieben hat gibt es auch andere Möglichkeiten, die aber auch wieder nicht vollkommen korrekt sind bzw. andere Nachteile für uns haben.
    Und wenn dann noch ein DMS (Dokumenten Management System) dranhängt, wird´s noch problematische mit den geänderten Gläubigern. :(

    Wir ändern den Gläubiger.

    Zum einen damit das Schlussverzeichnis den aktuellen Gläubiger ausweist, zum anderen damit die Verteilung an den richtigen Gläubiger erfolgt und das Verteilungsverzeichnis diesen ausweist.

    Da wir auch den Schriftverkehr über die erfassten Gläubiger abwickeln, würden auch evtl. notwendige weitere Schreiben (Anfrage Bankverbindung :mad: ) an die alten Gläubiger versendet werden.

    Hallo zusammen,

    ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters eine Nachtragsliquidation für einen Tabellengläubiger zu beantragen?

    Folgendes Problem:
    Schlussverteilung wird durchgeführt. Gläubiger ist nicht mehr zu ermitteln, lt. Registerportal ist die Firma/Gläubiger erloschen.
    Hinterlegungsantrag wurde gestellt.

    Nun kommt die Antwort der Hinterlegungsstelle: „Es ist fraglich, ob ein Hinterlegungsgrund gegeben ist. Es liegt an Ihnen, die Nachtragsliquidation zu beantragen. Es scheint genügend Vermögen vorhanden zu sein, um die Kosten hierfür zu decken.“ :confused:
    (Und das nicht nur bein einem Gläubiger sondern mehrfach. Einer bekäme sogar "nur" rd. EUR 100,00)

    Ich habe bisher etwas von Holschuld und Annahmeverzug des Gläubigers (Stiller, Berlin) gelernt, jetzt bin ich etwas sprachlos . :gruebel:

    Vielen Dank für jeden Hinweis

    Hallo zusammen,

    nach einem Jahr der Ruhe: Gibt es zu diesem Thema neue Erfahrungen?

    Seit einiger Zeit verlangt auch unser Hausbank Kontoführungsgebühren. Momentan nur EUR 0,12 bzw. 0,35 für Geldabgänge bzw. Geldeingänge und 0,70 für den Versand der Kontoauszüge.

    Nun wurde uns mitgeteilt, das „bei den hier tätigen IV/Treuhänder(innen) in der Regel keine Kontoführungsgebühren anfallen. Es wird um Prüfung gebeten, ob bei einem anderen Kreditinstitut die Führung von kostenfreien Konten erfolgen kann“.

    Interessant hierzu der Kommentar von Zimmer, InsVV, Seite 587 Rd. 12, der davon spricht, das die Banken aufgrund der Geschäftsbeziehungen mit den IV meist auf Kontoführungsgebühren verzichtet haben, sich dies aber aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase ändert.

    Wir haben eine Bank „gefunden“ bei die kostenlose Kontoführung noch möglich wäre. Versand von Kontoauszügen erfolgt aber nicht und wie lange konnten die uns auch nicht mitteilen.

    Sind wir die Ersten / Einzigen die so massiv gezwungen werden, die Bank zu wechseln bzw. die Kontoführungsgebühr selbst zu tragen? :gruebel:

    Mit den Sparstrümpfen pro Verfahren will sich hier keiner einlassen :)