Erblasser E hat Tochter M zur Vorerbin eingesetzt und die Enkel J und A als Nacherben zu je 1/2.
In seinem Testament hat E für M die Befugnis aufgenommen, die angeordnete Nacherbfolge aufzuheben für den Fall, dass sie, M, nicht anders verfüge.
M hat in Ihrem letzten Testament von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und die angeordnete Nacherbfolge aufgehoben.
Gleichzeitig hat M zwar J und A zu Erben zu je 1/2 eingesetzt, jedoch nur J als Vollerben und A als Vorerbe und und den Vorerben mit Testamentsvollstreckung beschränkt.
Nacherben von A sollen sein: J und dessen Tochter Z.
Fragen:
1. Ist eine geschilderte Befugnis des E für M möglich, wonach diese durch eignes Testament die von E angeordnete Vor-u.Nacherbschaft aufheben darf ?
2. Wenn ja: Diese Befugnis ist gekoppelt mit der Bedingung " dass M nicht anders verfüge" (.....= als E es selbst getan hat, nämlich J und A als unbeschränkte Nacherben).
M hat aber anders verfügt nämlich J zu 1/2 als Vollerbe und A zu 1/2 "nur" als Vorerbe, beschränkt mit TV.
Widerspricht dies nicht der vom E erteilten Befugnis?