Beiträge von MrSpezi

    Hallo zusammen,

    ich wollte ebenfalls fragen, ob mir jmd. ggfls. so einen Link bzgl. solcher Altklausuren (oder von umfangreicheren Übungsklausuraufgaben) zusenden könnte (idealerweise aus NRW, aber kein muss)?

    Weiss nicht, ob es einen Unterschied macht, in welchem Bundesland man ist. Denke aber mal zum Lernen bzw. Wiederholen schadet es ja nicht.

    LG :)

    Also meine Sammlung ist aus Bayern und ich glaube es gibt schon teilw. Unterschiede zwischen den Bundesländern. Andererseits hab ich auch mit den Altklausuren meiner Schwester (Jura Studium an einer Uni) gelernt :D

    Ich hab dir den Link mal zukommen lassen

    @ InDubioproVinum:

    Wenn die Uni so viel besser war, warum bist Du nicht dort geblieben :gruebel:.

    Ich war vor dem Rpfl auch an der Universität - Hatte dass dann aber abgebrochen weil es mir fachlich nicht mehr lag und mein Berufswunsch (Als Quereinsteiger zur BW) durch eine Sportverletzung hinfällig geworden ist. Ich kann den Kritikpunkt nur teilweise unterschreiben. Auch an den Universitäten läuft viel rum, was vllt auch ein Didaktik-Seminar suchen sollte. Nur fangen es dort oft die Mitarbeiter und Hilfsangebote wie begleites lernen oder zusätzliche Übungsstunden wieder aus

    Info: Ich habe was technisches studiert

    Hallöchen :)

    da hätte ich auch Interesse dran, ist doch schwierig ein Gefühl dafür zu bekommen! Vll ist ja jemand so liebt und verschickt den Link.

    Liebe Grüße Cindy

    Wenn ich heute heim komme, schau ich nochmal in meiner Wühlkiste nach. Dürfte aber noch einiges hier aus Bayern haben :)


    Willst du mit einer ausdiagnostizierten chronischen Erkrankung zum Amtsarzt, kannst du gleich aufhören zu studieren.


    äh was? Meine Freundin wurde trotz Diagnose: Morbus Crohn und einem Schub nur wenige Wochen vor der Amtsärztlichen Untersuchung von ihrem Dienstherren in der Anwärterlaufbahn eingestellt. Auch ihre PKV hat zwar kurz gemeckert, unter Verweis auf die Öffnungsklausel wurde dann trotzdem eine Versicherung möglich.

    Und im Studium hatte ich auch eine Kollegin die trotz Diagnose (Morbus Crohn) und Schüben eingestellt und verbeamtet wurde. Einzige Folge war, dass sie in Folge von Fehltagen glaube ich einen Theorieabschnitt wiederholen musste.


    Dann würde ich an deiner Stelle die Arzt-Rechnung stillschweigend privat aus eigener Tasche bezahlen und das Thema erstmal bis zur Lebenszeitverbeamtung komplett vergessen...


    Bis zur endgültigen Diagnose wäre das natürlich immer eine Option. Viel hängt auch immer vom jew. Amtsarzt ab. Die zuständige Ärztin bei mir (frisch operierter VKB-Riss) oder meiner Freundin waren froh dass man offen drüber redet, haben da aber selbst nie ein Problem gesehen.

    So die Akte kam jetzt zurück, die Stellungnahme der Gegenseite enthielt leider nichts hinsichtlich der geltend gemachten Vollstreckungskosten.

    Antrag KFA lautet wie folgt:
    NR. 4143 VV RVG
    Nr. 1003, 1000 VV RVG
    Nr. 7002 & Nr. 7000 VV RVG

    + Umsatzsteuer
    + Kosten der Zwangsvollstreckung

    Anfall der Vollstreckungskosten ist mir auch durch die Unterlagen nachgewiesen.

    Ich sehe es ehrlich gesagt auch so wie von Quantum und jfp vorgetragen, dass die Kosten der Vollstreckungshandlung durch das zuständige Vollstreckungsgericht festzusetzen sind. Das Skript besagt, dass für die Vollstreckung die Vorschriften der ZPO anzuwenden sind. Ein Fall des § 788 Abs. 2 S. 2 ZPO ist (für mich) nicht gegeben. Inhalt des Vergleichs ist die Zahlung eines Schmerzengeldes (auf Raten).

    Sollte es jmd anders sehen bitte ich um Rückmeldung, werde mich morgen oder Mittwoch an das Schreiben für den Anwalt setzen. Dann nimmt er vllt den entsprechenden Antrag auf die Vollstreckungskosten zurück.

    Einer von diesen allgemeinen, vermutlich mal von irgendeinem Institut entworfenen Tests, in denen man z.B. auf einer Seite alle A's einkringeln soll, und die also überhaupt nichts über Deine grds. Eignung für den späteren Beruf aussagen, wird es sicher nicht werden.

    das gibt es wahrscheinlich nur noch bei der Telekom, da muss bestimmt immer das T oder t eingekringelt werden, und der Text anschließend urheberrechtlich bewertet werden.
    Hierzu instruktiv:
    https://www.heise.de/newsticker/mel…en-T-50881.html
    spassmodus aus
    viel erfolg :D

    Zu meiner Einstellung in Bayern wurde im Rahmen der Auswahlprüfung ein Buchstabensalat vorgesetzt. Die Aufgabe lautete: Wie oft kommt U vor :wechlach:

    Viel Erfolg für den Test liebe Alina

    Ich hab hier ein Skript zum Adhäsionsverfahren aus Berlin, da steht drin das sollte so gehen.

    Das Skript sagt aber auch eindeutig aus, dass für die (weitere) Vollstreckung die Vorschriften der ZPO gelten (auf S. 129 letzter Absatz)! Außerdem bezieht sich ja dein KFA wohl auf die Kostenfestsetzung aus dem originären Strafverfahren (also 4645b StPO) und nicht die Vollstreckungskosten aus dem Vollstreckungstitel "Vergleich", welche dann eben nach der ZPO vollstreckt werden muss...

    sonst sehe ich es ebenso wie jfp, dass für den wohl stattgefundenen Vollstreckungsversuch aus dem Vergleich das Verfahren nach § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht geführt werden muss...

    Ich hab die Akte gerade nicht zur Hand weil der KFA zur Stellungnahme an die Gegenseite raus gegangen ist und ich mir schon die letzten Tage den Kopf zerbrochen hab. Beantragt waren die Rechtsanwaltsgebühren im Adhäsionsverfahren ( wie bspw. die Einigungsgebühr für den Abschluss des Vergleichs). Die Kosten der Zwangsvollstreckung sollten so als Nachtisch mit aufgenommen werden. Ich schau mir später das Skript nochmal in Ruhe an, vllt löst sich dann meine Blockade im Kopf.

    jfp  Quantum

    Ich sag auf jeden Fall schonmal vielen vielen dank für euren Input!

    Ich bins wieder und heute mit einer Frage zum Adhäsionsverfahren und Kosten:

    Urteil I. Instanz: Angeklagter verurteilt, KGE: Angeklagter trägt Kosten/Auslagen des Verfahrens sowie Auslagen des Adhäsionsklägers/Nebenklägers

    Im Hauptverhandlungstermin wurde ein Vergleich über die Adhäsionsanträge geschlossen. (Schmerzensgeld in Raten zu Zahlen, Kosten d. Adhäsionsverfahren: 2/3 Angeklagter, 1/3 Adhäsionskläger).

    Jetzt kommt der KFA für die Auslagen des Adhäsionsklägers. Die beantragten Gebühren sind meiner Einschätzung nach nicht zu bemängel (unter Berücksichtigung der Quotelung im Vergleich), mir liegt jedoch folgendes im Magen:

    Es wird beantragt die Kosten des Vollstreckungsversuches aus dem Vergleich (Gerichtsvollzieherkosten+Kosten des PfüB) in den KFB mit aufzunehmen. :confused: Telefonische Rücksprache mit dem Anwalt führte zur Auskunft: Ich hab hier ein Skript zum Adhäsionsverfahren aus Berlin, da steht drin das sollte so gehen. :gruebel: Meine Kollegen hier in der Abteilung sehen sowas auch zum ersten Mal.

    Darum jetzt die Frage an euch: Geht das? Link zum Skript habe ich, weiß aktuell nur nicht ob ich ihn hier posten darf. Wenn man die gängigen Suchmaschinen nach den Stichworten "Adhäsionsverfahren skript berlin" befragt findet man den link unter berlin.de.

    Schonmal vielen Dank für die Hilfe/Rettung

    Warum sollte ein Antrag nach § 727 ZPO sinnlos sein?

    Vielleicht geht die Nebenklägerin lieber zum Notar um ihre Unterschrift auf der Abtretung beglaubigen zu lassen, als dass sie sich der Honorarforderung ihrer Anwältin im Verfahren nach § 11 RVG oder Klageverfahren ausgesetzt sieht.

    Genau deshalb wollte ich auch bei der RAin anfragen und um Klarstellung bitten was sie genau will

    Eventuell kommt auch eine Klage nach § 731 ZPO in Betracht.

    Ich hoffe das mir das erspart bleibt, ich werde die RAin auf jedenfall bitten klar zustellen ob sie die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel wünscht.

    :confused: Für die Klage wäre doch der Richter zuständig.

    Ich würde jetzt auch gleich auf § 731 ZPO hinweisen. Vielleicht erspart dir das ja die Entscheidung über einen sinnlosen Antrag nach § 727 ZPO.

    Stimmt. Bevor ich aber die Akte mit einem "Bin nicht zuständig" an die zuständige Richterin schicke, dachte ich mir frage ich erstmal bei der Rechtsanwältin nach. Kommt als Berufseinsteiger wahrscheinlich auch besser.

    Ich sag danke für eure Hilfe :)

    Frage an die Schwarmintelligenz, SuFu hat für mich nichts passendes ergeben:

    Verfahren aus 2019, im Juli 2019 erging die Vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses für die Nebenklägerin gegen den Angeklagten. Zum 01.09 hab ich das Referat übernommen.

    Jetzt meldet sich die damalige Nebenklagevertreterin und beantragt die 'Berichtigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bezüglich der Nebenklägerbezeichnung dass diese nun richtig auf die Nebenklägervertreterin lautet. Dazu legt Sie vor: Vollstreckbare Ausfertigung des KFB und die Abtretungserklärung der Nebenklägerin an die NK-Vertreterin. Beglaubigung der Abtretung gibt es keine.

    Jetzt die Frage: Vorliegend ist es doch gerade kein Fall einer reinen Berichtigung des KFB. Vielmehr ist doch die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (iSd § 727 ZPO) notwendig richtig? Und wenn ja bedarf ich dafür einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung. Ergo müsste ich die NK-Vertreterin/RAin darauf hinweisen und um Vorlage einer solchen bitten.

    Habe ich noch etwas anderes übersehen?

    Viele Grüße ausm Süden

    Servus, Grüß euch und Aloha,

    Wollte mich jetzt auch noch hier 'offiziell' vorstellen. Einige werden ja schon ein paar meiner Beitrage gesehen haben.
    Bin seit diesem Jahr endlich fertig und bin aktuell in KFS/RASt/Jugendvollstreckung und Hinterlegung in Strafsachen am AG.

    Auf viele Fragen und hilfreiche Antworten!

    Viele Grüße
    MrSpezi