Beiträge von Rpfl2012
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Alice 123: man muss doch Teilzeit nicht mehr begründen. Ich kenne einige die gehen Teilzeit ohne Grund.
Das ist nicht in allen Bundesländern einheitlich.
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Hier erfolgt der Versand der Beschlüsse in aller Regel mit AzP bzw. bei über ERV zu erreichenden Betreuern über ERV.
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Wir führen keine getrennten Richter- und Rechtspflegerakten, haben aber in der Nähe ein Gericht, das das tut und von dem wir dann und wann Verfahren übernehmen. Gerade bei Eilbetreuungen kommt es dort oft genug vor, dass der Rechtspfleger die Akte zu uns verfügt mit der Bitte um Verpflichtung im AR Verfahren, während der Richter die Akte gleichzeitig aber schon hierher abgibt, weil wir Wohnsitzgericht sind und der Betroffene dort nur in der Klinik war. Wir wissen das inzwischen und lassen AR Verpflichtungsersuchen von dort oft erstmal ein oder zwei Wochen liegen, weil dann die Akte erfahrungsgemäß sowieso kommt. Ich halte es aber für unglücklich, dass man bei getrennten Heften eben viel weniger links und rechts guckt und viel mehr parallele Bearbeitung möglich ist. Das wird mit der eAkte vielleicht ohnehin auf uns zukommen, so weit sind wir hier noch nicht, aber meine Erfahrungen damit sind nicht so richtig positiv. Vielleicht ändert sich meine Meinung mit e2A. Ich weiß gerade nämlich nicht, ob das Programm gute Filtermöglichkeiten bietet und wie gut sich richterliche Beschlüsse dort finden lassen. Die haben wir nämlich auf hellgrünem Papier und sehen sie so auch in einem gemeinsamen Band sehr deutlich.
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Das ist uns natürlich (hoffe ich) allen klar. Im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann man den Betreuern das Problem aber erklären. Und wenn es dann mit dem Dauervergütungsbeschluss für das Gericht Mehrarbeit verursacht und für den Betreuer noch länger dauert bis Geld kommt, ist niemandem geholfen.
Würdet ihr denn jetzt noch im Wissen dass zum 1.1.26 ein neues Vergütungsrecht kommen soll Beschlüsse für 2 Jahre erlassen?
Wie oben schon mal geschrieben, machen wir derzeit keine Dauervergütungsbeschlüsse mehr. Bei uns wird nach Erlass des Beschlusses ein Dauerbeleg in SAP angelegt, sodass die Anweisungen hier nicht quartalsweise manuell erfolgen müssen, was wiederum bedeutet, dass sämtliche Dauerbelege zum Jahreswechsel 2025/2026 angepasst werden müssen/müssten. Aufwand und Nutzen stehen da bei absehbar maximal 4 Auszahlungen in der aktuellen Höhe in keinem Verhältnis. Wir sind hier drei Rechtspflegerinnen in der Betreuungsabteilung und haben uns besprochen und dazu entschieden, neue Anträge mit Verweis auf die geplante Reform und das Ende des Inflationsausgleichs abzulehnen.
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Die meisten beantragen die Vergütung alle 3 Monate
Und warum beantragen die meisten im Umkehrschluss keine Dauervergütung?
Ich bewillige die in der Regel, bekomme dann aber alle 3 Monate die Akte vorgelegt, um die Zahlung in die Wege zu leiten, weil die Software noch nicht ferig ist...
Bei uns haben der Großteil der Berufsbetreuer tatsächlich eine Dauervergütung beantragt. Manche aber erst jetzt und mit der Reform vor der Tür haben wir uns gegen den Erlass weiterer Dauervergütungsbeschlüsse entschieden und das entsprechend kommuniziert. Die Anträge, die relativ zu beginn kamen und bei denen wir noch 6 Zeiträume oder mehr festsetzen konnten, haben wir tatsächlich auch beschieden. Da gab es aber schon das eine oder andere Problem bei Tod des Betroffenen, dass wir die Auszahlung nicht mehr rechtzeitig stoppen konnten, da der Dauerbeleg schon zur Auszahlung vorgesehen war (irgendwie so hieß das im System wohl).
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Ich finde das super, dann werden wir ja in Hessen massig Rechtspfleger übrig haben, da wir die PfÜBs abgeben können und schon die Übertragung der Nachlasssachen auf den Rechtspfleger haben. Was fangen wir dann blos an mit den ganzen freien Arbeitskraftanteilen der ZV-Rechtspfleger an ...
Vielleicht können die dann wieder in den Gerichtsvollzieherdienst wechseln, weil dort dann so große Not ist, dass man das für eine gute Idee halten könnte, die Löcher mit Rechtspflegern zu stopfen. Das hat doch vor einigen Jahren schon mal so funktioniert
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Spannend...
Wir bekommen demnächst das Gedöns in F-Sachen.
Bei der vorangegangenen Schulung gab es in der Schulungsumgebung eine Menge digitalen Schluckauf und Probleme.
Nach Aussage der Dozenten sei dies aber ausschließlich auf die Gegebenheiten der Schulungsumgebung zurückzuführen...Ach, es wird alles besser
Ich muss ehrlich sagen, ich arbeite insgesamt wirklich gerne mit e2A und e2T. Es wäre nur schön, das Programm würde auch gerne mit mir arbeiten und sich nicht ständig verweigern.
Die Abstürze und alles nerven wirklich sehr, aber wenn es funktioniert, mag ich es. Ich mag insbesondere die Möglichkeiten der Markierungen mit Fähnchen und Textmarker. Das ging in der Papierakte in dem Umfang nicht, da insbesondere Fähnchen den Umtrag nicht immer überdauert haben. Es ist also nicht grundsätzlich schlecht, die Performance lässt aber zu wünschen übrig.
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Bei mir kam es gestern bei e2T dreimal zu Abstürzen, nachdem ich bei Anhörungsschreiben den Empfänger ausgewählt habe. Danach war das Formular weg und es ließ sich auch nicht wieder neu aufrufen und ich musste e2T über den Taskmanager schließen und das Schreiben erneut beginnen. Also auch hier, nicht nur bei KFBs...
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e2T stürzt bei mir (Hessen) auch oft ab. Es ist selten, dass ich mehr als 5 Akten ohne einen Absturz von e2T schaffe. Das nervt tatsächlich sehr.
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Auf der Internetseite des BJM sind die neuen Formulare noch nicht herunterzuladen. Bedeutet das, dass sie auch erst ab 01.09.2024 verwendbar sind und nicht vorher?
Ja. Die Verordnung tritt erst zum 01.09.2024 in Kraft, somit kann das neue neue Formular auch erst ab dem 01.09.2024 verwendet werden.
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Wir sind zwar ein kleines Gericht, aber Protokoll in Strafsachen ist hier immer wieder Thema. Es gibt bei uns zwei Sitzungstage und insgesamt vier Protokollführerinnen, die jeweils zu zweit einem der Tage zugewiesen sind und sich die Sitzungen an den jeweiligen Tagen eigenverantwortlich aufteilen oder auch in der anderen Gruppe um Hilfe bitten, sollte eine alleine sein und den Umfang der Sitzungen alleine aber nicht wuppen können. Vertretung ist jeweils die andere Gruppe. Das klappt inzwischen einigermaßen gut. Sollten tatsächlich alle vier nicht da sein, haben wir noch eine Kollegin, die zur Not einspringen kann.
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In Hessen ist für die Versorgungsberechnung wohl das Regierungspräsidium zuständig. Gegebenenfalls könnte man sich dort vielleicht erkundigen. Ich habe noch zu viele Jahre vor mir, als dass ich mir darüber ganz konkret schon Gedanken machen kann.
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Wie läuft das denn praktisch ab? Legen die Staatsanwaltschaften die Akten dann den zuständigen Gerichten schon rein vorsorglich vor, damit die Richter die Verfahren Ende März in den Händen halten, falls tatsächlich kurzfristige Erlasse auszusprechen sind? Welches Gericht ist bei Jugendsachen zuständig? Das Vollstreckungsleitergericht oder das Gericht, das die Strafe ursprünglich ausgeurteilt hat?
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Die Gesamtsumme vermisse ich auch sehr. Gerade bei der Gemüse GmbH konnte man so immer auf einen Blick erkennen, dass die Forderungsaufstellung passt. Jetzt rechne ich mühsam nach. Mich stört auch, dass die Forderung komplett nur in der Anlage ist. Das stört den Prüfungsfluss total. Ein Feld mit der Summe im Beschluss und dann die Aufschlüsselung in der Anlage würde ich sehr begrüßen.
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Schade, dass es die Tabelle nicht mehr gibt. Die war handlicher, weil man sich die abspeichern konnte. Die Online-Seite muss man (zumindest hier) umständlich über das "richtige" Internet aufrufen (mit Einwahl etc.), weil sie im Intranet nicht freigegeben ist...
Es handelt sich ja auch um eine Internetseite. Wie sollte diese ins Intranet kommen? Dort sind nur die justizeigenen Seiten zu finden.
Das stimmt grundsätzlich schon. In Hessen ist aber zum Beispiel dieses Forum aufrufbar, ohne sich extra einzuwählen. Genauso Beck-Online und Juris, auch wenn es sich bei allem nicht um interne Seiten handelt. Dennoch sind diese umgangssprachlich über das Intranet statt Internet aufrufbar. Das ist zumindest hier die Unterscheidung, ob eine extra Einwahl erforderlich ist oder nicht.
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Vielen Dank! Auch für die Klarstellung, was genau ich genehmigen muss. Grundbuchrecht gehört nicht zu meinen Stärken