Beiträge von Perla Peilinger

    Guten Morgen Zusammen!

    Ich würde mich hier mal ranhängen.

    Es ist ebenfalls die Löschung eines Gesamtbriefrechts beantragt worden. Es sind 8 Grundbuchämter in ganz Deutschland beteiligt. Der Notar hat in seinem Vorlageschreiben eine Tabelle aufgeführt, wie die Grundschuldbriefe jeweils weiterzuleiten sind. Es wurden laut diesem Vorlageschreiben 9 Briefe (obwohl nur 8 Grundbuchämter?!) auf die Reise geschickt. Ich bin das letzte Grundbuchamt in der Tabelle und bei mir sind nun nur noch 4 Briefe angekommen. Glücklicherweise auch mein eigener Brief.

    Nun meine Frage: Bin ich jetzt dafür zuständig auch die drei anderen Briefe unbrauchbar zu machen oder trenne ich diese ab, lasse einen Vermerk über die Erlöschung der Mithaft anbringen und sende die Briefe sodann zum dortigen Unbrauchbarmachen an das jeweilige Grundbuchamt zurück? :gruebel::gruebel:

    Ich bin um jede Hilfe dankbar:aufgeb:

    Guten Morgen :D
    Ich habe mich das ganze Wochenende durch das Forum gelesen und bin leider genau so schlau wie davor :(

    Ich bräuchte bitte eure Hilfe... Es geht um Folgendes:


    In der Urkunde heißt es "Der Anspruch auf Rückübertragung ist höchstpersönlich, daher nicht übertragbar und bis zum Bedingungseintritt nicht vererblich."

    Bedingungseintritt wenn
    a) der Übernehmer ohne Zustimmung des Übergebers das übergebene Anwesen im Ganzen oder in Teilen und gleich in welcher Rechtsform veräußert bzw.
    b) der Übernehmer vor dem Übergeber versterben sollte, ohne Abkömmlinge zu hinterlassen.

    In der Bewilligung heißt es "Zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Eigentumsübertragung bewilligen ... die Eintragung einer Vormerkung..." Das heißt hier ist nur der Anspruch bedingt und nicht die Vormerkung.

    Der Notar möchte aufgrund Sterbeurkunde bzw. eidesstattlicher Versicherung (dass Bedingung a) nicht eingetreten ist) die Rück-AV löschen lassen. Geht das? Ich bin der Meinung, dass ich einen Erbnachweis und die Löschungsbewilligung der Erben benötigte. Der Notar meinte, dass der Erbnachweis schwer bis gar nicht zu führen ist...
    Ich wäre dankbar für ein paar Meinungen :)