Guten Morgen Zusammen!
Ich würde mich hier mal ranhängen.
Es ist ebenfalls die Löschung eines Gesamtbriefrechts beantragt worden. Es sind 8 Grundbuchämter in ganz Deutschland beteiligt. Der Notar hat in seinem Vorlageschreiben eine Tabelle aufgeführt, wie die Grundschuldbriefe jeweils weiterzuleiten sind. Es wurden laut diesem Vorlageschreiben 9 Briefe (obwohl nur 8 Grundbuchämter?!) auf die Reise geschickt. Ich bin das letzte Grundbuchamt in der Tabelle und bei mir sind nun nur noch 4 Briefe angekommen. Glücklicherweise auch mein eigener Brief.
Nun meine Frage: Bin ich jetzt dafür zuständig auch die drei anderen Briefe unbrauchbar zu machen oder trenne ich diese ab, lasse einen Vermerk über die Erlöschung der Mithaft anbringen und sende die Briefe sodann zum dortigen Unbrauchbarmachen an das jeweilige Grundbuchamt zurück?
Ich bin um jede Hilfe dankbar