In welcher Hinsicht wurde die Verordnung geändert ?
Die späte Antwort tut mir leid.
Das Problem damals war, dass man bei bei Besuchen verschiedener Pflegeeinrichtungen in jeder Einrichtung einen Test machen musste. Die Verordnung wurde dann geändert, sodass ein Test für den Besuch verschiedener Einrichtungen ausreicht. In der Entscheidung geht es nur rein darum, dass dem Richter nicht für 5 Anhörungen 5 Tests zugemutet werden können. Ist so in Randnummer 9 auch geschrieben. Der Beschluss war nur wenige Monate oder Wochen aktuell.