Was sollte es sonst sein ?
Beiträge von DHaller
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Ich erkenne kein Problem: Unterschrift wurde am 10.05.2024 anerkannt/vollzogen. Beglaubigung erfolgte im April 2025.
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Allerdings finde ich keine Grundlage, auf der ich das ganze monieren könnte.
Wie seht ihr das? Problem oder so eintragen?
Ohne dir zu nahe treten zu wollen: Warum wird Unproblematisches problematisiert ?
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Wir arbeiten papierlos - keine Gelegenheit zum "Zerreissen".....
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...und genau deshalb wird das deshalb bei uns - und vermutlich auch in den anderen württembergischen Grundbuchämtern - so gehandhabt.
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Die Erbeinsetzung im einseitigen Testament ist doch wirksam.
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Mit großer Wahrscheinlichkeit ein altrechtlicher Anteil. Bei einem Stockwerkseigentum sollte (jedenfalls im - vermutlich geschlossenen - Papiergrundbuch) ein Beschrieb mit einzelnen Gebäudebestandteilen o.ä. vorhanden sein.
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Würde ich ebenso formulieren. Nur erstaunlich, dass das hier (50 km östlich von Alpinschussels GBA) so gut wie nie so beantragt wird. Vielleicht sind wir zu schon zu nah an Bayern dran....
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Die GmbH i.G. gibt es doch gar nicht mehr.
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Danke für die Antwort. Mein Fall spielt tatsächlich in Baden-Württemberg.
Kann die Bewilligung durch das Grundbuchamt einer Gemeinde beim Zentralarchiv eingesehen werden (weil es sich um eine Urkunde nach § 10 GBO handelt und deshalb digitalisiert ist) oder muss man sich dann zwingend direkt ans Zentralarchiv wenden?
Es gibt keine Grundbuchämter in den Gemeinden mehr, allenfalls Grundbucheinsichtsstellen.
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Rechnungserstellung und Versand der Eintragungsmitteilungen erfolgen bei uns in der Regel innerhalb derselben fünf Minuten. Warum geht das nur bei uns in BaWü ?
Wie genau geht das in BaWü?
Bei reinem elektronischem Versand könnte ich das verstehen. Aber auch in BaWü wird es Eintragungsnachrichten an private Beteiligte geben und diese werden schlechterdings elektronische Eintragungsnachrichten erhalten, sondern deren auf Papier. Und das der Rpfl. noch das Kuvertieren der Post übernimmt, glaub ich jetzt eher weniger.
Die nicht per EGVP versandten Eintragungsmitteilungen an (Privat-) Beteiligte werden aus dem Programm FOLIA ans zentrale Druck- und Versandzentrum in Karlsruhe beauftragt. Die Zusendung von dort an die Beteiligten per Post dauert so ca. 5 - 7 Tage.
Nutzt Baden-Württemberg das Programm FOLIA exklusiv oder verwenden das auch andere Bundesländer?
Euer zentrales Druck- und Versandzentrum dürfte auch einmalig sein. Die Erstellung und der Versand der Eintragungsmitteilungen dürfte in den meisten Bundesländern "inhouse" geschehen.Soweit ich weiß, nutzt Schleswig-Holstein auch FOLIA, sie waren seinerzeit jedenfalls im Entwickler-Verbund beteiligt. Das zentrale Druck- und Versandzentrum nutzen alle Grundbuchämter, sofern wir nicht ausnahmsweise direkt versenden, z.B. weil Grundschuldbriefe, Abtretungserklärungen oder Erbnachweise mitversandt werden.
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Rechnungserstellung und Versand der Eintragungsmitteilungen erfolgen bei uns in der Regel innerhalb derselben fünf Minuten. Warum geht das nur bei uns in BaWü ?
Wie genau geht das in BaWü?
Bei reinem elektronischem Versand könnte ich das verstehen. Aber auch in BaWü wird es Eintragungsnachrichten an private Beteiligte geben und diese werden schlechterdings elektronische Eintragungsnachrichten erhalten, sondern deren auf Papier. Und das der Rpfl. noch das Kuvertieren der Post übernimmt, glaub ich jetzt eher weniger.
Die nicht per EGVP versandten Eintragungsmitteilungen an (Privat-) Beteiligte werden aus dem Programm FOLIA ans zentrale Druck- und Versandzentrum in Karlsruhe beauftragt. Die Zusendung von dort an die Beteiligten per Post dauert so ca. 5 - 7 Tage.
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Rechnungserstellung und Versand der Eintragungsmitteilungen erfolgen bei uns in der Regel innerhalb derselben fünf Minuten. Warum geht das nur bei uns in BaWü ?
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Für diese Erkenntnis brauch man kein "Gutachten ". Vom DNotI sowieso nicht.
Könntest du mal bitte dieses unqualifizierte DNotI-Bashing unterlassen ? Danke
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Wenn der weitere Erblasserwille ermittelt werden muss dann muss das durch das NLG im Erbscheinsverfahren geschehen.
Ich kenne den oben genannten Fall auch nur durch die Ausführungen aber aus meiner Sicht ergibt sich die Problematik wie bereits erwähnt aus der Höhe der Zuwendung des Vermächtnisses.
Bsp.
Wenn der Erblasser sagt ich vermache alle meine Grundstücke meiner Tochter und als Erbe setzte ich meinen Nachbar A ein und die Grundstücke sind 2 Mio. Wert und der restliche Nachlass 10T dann stimmt doch irgendwas am Erblasserwille nicht egal obs eine notarielle Verfügung ist oder nicht.
Ich würde da dann einen Erbschein anfordern.
Mit Verlaub, sowas würde KEIN geschäftsfähiger Notar beurkunden.
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Hier (Baden-Württemberg) kam niemand auf die Idee, die alten Grundakten zu digitalisieren. Wozu auch ?
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Papierakten sind sowas von 20. Jahrhundert.....