Beiträge von MöchtegernRpflin

    Liebe Forengemeinde,

    ich bräuchte mal eure Hilfe: ich bin in Hessen beim OLG derzeit einzige zuständige Hauptsachbearbeiterin für den internationalen Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen. Nun habe ich aus Österreich ein Ersuchen um ZU gem. Art. 10 - 13 des Amts- und Rechtshilfevertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich erhalten. Das Ersuchen besteht aus:

    1. einem Anschreiben, aus dem die Anschrift des Empfängers ersichtlich ist, und in dem ferner beantragt wird, die ZU durch die Post mit Postzustellungsurkunde - "eigenhändig" zu veranlassen. Außerdem soll gem. Art. 12 des vorgenannten Vertrages ein ZU-Zeugnis oder eine vom Empfänger handschriftlich unterschriebene EB (mit Angabe von Ort u. Datum der ZU) an die ersuchende Stelle übermittelt werden. Hilfsweise soll gem. Art. 13 des vorgenannten Vertrages die Anschrift des Empfängers durch uns ermittelt und dort zugestellt werden, falls die ZU unter der von der ersuchenden Stelle angegebenen Anschrift erfolglos verläuft.
    2. einem verschlossenen Umschlag, der an den Empfänger adressiert ist und scheinbar im direkten Postweg nicht zugestellt werden konnte (auf dem Umschlag befindet sich ein Retour-Aufkleber, auf dem "nicht abgeholt" durch die Deutsche Post angekreuzt wurde).

    Jetzt bin ich ehrlich gesagt überfragt, was ich damit anstellen soll - das Problem fängt schon damit an, dass ich irgendwie nicht in der Lage bin, den Amts- und Rechtshilfevertrag zwischen Deutschland und Österreich im Internet bzw. den einschlägigen Datenbanken zu finden ?( Dadurch weiß ich jetzt natürlich auch nicht, wie der weitere Übermittlungsweg ist und was ich hier überhaupt prüfen darf und muss :gruebel: Da ich hier vor Ort niemanden zum Fragen habe und es allgemein nicht so viele Leute gibt, die überhaupt Rechtshilfesachen bearbeiten, hoffe ich daher auf ein wenig Schwarmintelligenz - hat schon mal jemand nach diesem Übereinkommen zugestellt und eine Idee, was ich mit dem Schriftstück anstellen könnte?

    DANKE und viele Grüße :oops:

    Danke! Das war auf jeden Fall ein sehr wertvoller Hinweis :) Ich hätte aus dem Bauch heraus nämlich eher befürchtet, dass ein Andeuten eines geplanten Versetzungsantrages leicht wie "Erpressung" anmutet, nach dem Motto "Wenn ich kein schöneres Aufgabengebiet kriege, dann gehe ich" und diesen Eindruck will ich natürlich auf keinen Fall vermitteln. Wenn man durch das Gegenteil dem Vorgesetzten aber viel mehr auf die Füße tritt, werde ich dann wohl doch in absehbarer Zeit das Gespräch suchen und dann sehen wir weiter. :)

    Ich danke schon mal allen für ihre Einschätzungen :) Verstehe ich das richtig, dass aber niemand zum Abwarten einer bestimmten Höflichkeitsfrist rät? Ich hatte ursprünglich, als so die ersten Zweifel laut wurden, so an ein halbes Jahr gedacht, da gilt halb offiziell die Einarbeitung als beendet und da dachte ich, ab da müsste man eigentlich davon ausgehen können, dass ich einschätzen kann, wie es mir gefällt. Um aber zu vermeiden, dass am Ende andere schneller mit den Versetzungsanträgen sind, würde ich den Antrag aber auch früher stellen bzw. zumindest das Gespräch schon früher suchen, sofern das nicht als übereilt und unhöflich aufgefasst wird..

    Ja, das betrifft dann aber eher nur die Abteilung. Gerichts-/behördenübergreifend gibt es dagegen bei manchen Gerichten wohl sogar eher Versetzungssperren für ca. 3 Jahre. Das wird so argumentiert, das sich sonst der Aufwand für die Einarbeitung ja gar nicht lohnen würde, wenn manche gleich nach nem halben Jahr wieder weg wollen. Zumindest offiziell scheint das vom OLG aus aber nicht zu gelten…

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich aktuell in einer für mich schwierigen Situation und würde gerne mal eure Einschätzung dazu hören. Die Situation stellt sich wie folgt dar:
    Ich habe im Herbst 2021 mein Examen abgeschlossen. Kurz vor der mündlichen Prüfung hat „mein“ OLG eine Ausschreibung veröffentlicht, dass demnächst Stellen in den Bereichen x, y und z zu besetzen wären und falls unter den Anwärtern Menschen mit Interesse an Verwaltungstätigkeiten wären, so seien diese herzlich eingeladen, sich zu melden.

    Ich, absoluter Justizneuling und ohne echte Ahnung, was Verwaltungstätigkeit bedeutet, aber grundsätzlich neugierig und aufgrund der diesbezüglich brodelnden Gerüchteküche ziemlich ängstlich, ansonsten nach dem Examen erstmal sehr weit pendeln zu müssen („mein“ OLG liegt in meiner Heimatstadt), habe mich auf diese Ausschreibung gemeldet.
    Ich hatte dann auch ein Kennenlerngespräch, in dem schon mal über das potentielle Einsatzgebiet - ohne Gewähr ;) - gesprochen wurde, schien alles zu passen und klang auch ganz gut und so habe ich nach dem Gespräch mein Interesse bestätigt und nach dem Examen beim OLG angefangen.

    Jetzt bin ich seit fast 3 Monaten dabei und sowohl inhaltlich als auch was die Atmosphäre bzw. das Behördenklima betrifft, ziemlich unglücklich dort. Dazu kommt, dass ich direkt nach 4 Wochen den Großteil meines Einsatzgebietes wechseln musste und nun etwas ganz anderes mache, als das, worauf ich mich „beworben“ hatte (ich hatte keine Garantie auf mein Wunschgebiet, das weiß ich, ich sage das nur dazu, um nicht komplett sprunghaft und wie jemand, der sofort die Flinte ins Korn wirft, zu wirken). Da es auch nicht besser, sondern tendenziell eher schlimmer wird, denke ich nun über einen Versetzungsantrag „in die Praxis“ nach. Ich frage mich allerdings, ob sich das negativ auf meine künftigen Beurteilungen und meinen Ruf innerhalb der Justiz auswirkt, weil ich mich ja schließlich aus freien Stücken gemeldet hatte und jetzt nach doch kurzer Zeit einen VA stellen…:( Wie ist denn eure Einschätzung diesbezüglich, ab wann könnte/sollte man den VA stellen, ohne dass einem nachgesagt wird, man hätte es ja nur nicht richtig versucht? Bin für jede Meinung dankbar.

    Liebe Grüße

    Hallo :)

    Meiner Meinung nach solltest du zunächst herausfinden, woran es denn genau fehlt. Hierfür könnte ein Gespräch mit den Dozenten hilfreich sein.

    Hierzu würde ich vielleicht noch ergänzen, dass auch Gespräche mit den Studienkollegen - sofern noch nicht geschehen - sinnvoll wären. Man muss ja auch, für sich als Person und für den juristischen Kram als Inhalt, die richtige Lernmethode finden. Du sagst, du bist trotz aller Anstrengungen durchgefallen, wie sahen die Anstrengungen denn aus? Lernst du eher an Übungsfällen oder mehr mit den Studienunterlagen?

    Liebe Grüße :)

    Ich bin selbst derzeit Anwärterin im 1. Studienabschnitt und stelle in meinem Jahrgang ebenfalls fest, dass schon einige weggefallen sind und bei vielen der Verbleibenden die Motivation auch ziemlich am Schwinden zu sein scheint. Und zumindest für "meine" Hochschule habe ich das Gefühl, dass das durchaus mit dem (von den Dozenten klar kommunizierten) Zustand der Justiz zusammen hängt.
    Da lassen einige schon sehr raushängen, dass wir uns für die Laufbahn im öD mit den geringsten Aufstiegschancen, den schlechtesten Arbeitsbedingungen und einer nicht existenten Wertschätzung durch den Dienstherrn entschieden haben.
    Das mag ja sogar irgendwo fair sein (wenn dem wirklich so sein sollte und man insbesondere die Jüngeren, die noch die Reißleine ziehen könnten, vorwarnen will), ist aber nicht grade förderlich für die Motivation, wenn man als Anwärter dank der neuen Prüfungsordnung ein Jahr lang faktisch keinen Urlaub hatte und man von der Lernerei, der strengen Notenvergabe usw. eh schon latent frustriert ist. Da fragt man sich als Anwärter dann halt schon, ob der Stress in der Ausbildung in einem gesunden Verhältnis zu dem steht, was nachher (angeblich?) dabei raus kommt.

    Vielen Dank an alle für die Antworten :) Die haben mich auf jeden Fall eher ermutigt, als abgeschreckt vom Rechtspflegerstudium, Rhein-Main-Gebiet wäre mir mehr als recht :D Dass die Studienphasen in Rotenburg stattfinden, habe ich schon gelesen und das ist ja was anderes, da ist pendeln am Wochenende und für eine begrenzte Zeit Familie und Freunde seltener sehen dem zukünftigen Beruf zuliebe kein Ding :daumenrau Für mich ist eher entscheidend, ob es nach dem Studium eine Chance gibt, im Rhein-Main-Gebiet + Umgebung zu landen - und die gibt es ja scheinbar durchaus! :)

    Hallo :)
    Bevor ich meine Frage stelle, entschuldige ich mich schon mal vorab, falls diese Frage hier schon mal beantwortet wurde, leider wurde ich über die Suchfunktion nicht fündig.
    Ich habe zwei Zusagen für eine Ausbildung ab September, eine als Rechtspflegeranwärterin in Hessen und eben noch eine andere :D Obwohl ich, weil ich den Beruf einfach total interessant finde und es auch seit Beginn meiner Bewerbungen auf Platz 1 der Wunschliste steht, ziiiiemlich stark zum Rechtspflegerstudium tendiere, bräuchte ich von euch nochmal eine kleine Entscheidungshilfe.
    Und zwar würde es mich - am liebsten auch mal speziell für Hessen - interessieren, wie es nach der Ausbildung mit der Zuweisung zum Einsatzort ablief. Ich weiß, dass man als Landesbeamter theoretisch landesweit einsetzbar ist und man auch im späteren Berufsleben damit rechnen muss, dass man nicht nur das Einsatzgebiet, sondern auch den Einsatzort hin und wieder wechseln muss. Aber wie läuft das konkret (in Hessen) ab? Hat man bezüglich der Region ein gewisses Mitspracherecht, also z.B. ob man eher im Raum FFM/Wiesbaden/Darmstadt/(Gießen) oder eher im Raum Kassel landet? Und wie häufig bzw. wie "weit" kommen Versetzungen meistens im Berufsleben vor? Eher innerhalb eines Gerichts/Gerichtsbezirks und auch mehr bezogen aufs Einsatzgebiet, oder darf man tatsächlich alle paar Jahre von Gießen nach Darmstadt und dann wieder hoch nach Kassel umziehen (mal so als Beispiel ;))?
    Über ein paar Erfahrungsberichte, wie das bei euch und Kollegen, wo ihr was mitbekommen habt, so ablief nach der Ausbildung, würde ich mich freuen :)
    Liebe Grüße