Beiträge von TinaF

    Den Fall hatten wir so ähnlich auch schon. Auf das Recht der Rücknahme muss nicht verzichtet werden, da das nur bei Hinterlegungen nach § 372 BGB relevant ist. Hier wird aber nach ElektroG hinterlegt.
    Einen Antrag nachträglich zu ändern dürfte nicht möglich sein. Hier würde ich einfach auch die Möglichkeit verweisen, eine nochmalige Hinterlegung zu beantragen. Bei der anderen Hinterlegung kann dann auf Antrag mit Zustimmung der Stiftung das Geld wieder an den Hinterleger ausbezahlt werden.

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem und wäre über Hilfe sehr dankbar:
    Hinterlegt wurde durch den Beschuldigten ein Betrag, um die Vollziehung des Vermögensarrestes durch Hinterlegung abzuwenden. Empfangsberechtigt ist der Hinterleger sowie der Freistaat, vertreten durch die zuständige StA. Nun wurde mir ein rechtskräftiges Urteil vorgelegt (Strafverfahren gegen den Hinterleger), in welchem im Tenor geschrieben steht: "Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von xxxxx,xx € wird angeordnet." Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin natürlich einen Herausgabeantrag über die angeordnete Summe, den Rest gibt sie frei. Der Hinterleger besteht auf die Herausgabe des komplett hinterlegten Betrages.
    Zustimmungserklärungen liegen ja offensichtlich nicht vor, aber kann man das rechtskräftige Urteil als eine solche Entscheidung sehen, durch die die Berechtigung des Empfängers gegen die Beteiligten oder den Freistaat festgestellt ist? Ich tue mich hier grade etwas schwer.

    Ich habe seit 2 Monaten den Pocketbook Touch HD 3. Sehr handlich, sehr leicht, mal etwas farbenfrohes. Er unterstützt viele E-Book Formate, Onleihe geht glaub ich auch. Man kann auch Hörbücher anhören und sich sogar E-Books vorlesen lassen. Dafür kann man Kabelkopfhörer verwenden, er hat aber auch Bluetooth. Das ist ganz angenehm, kann man dann auch mit dem Auto verbinden und abspielen lassen.
    Was ich sehr gut finde ist, dass er sogar Tasten hat und das Smart-Light. Gerade nachts im dunkeln lese ich dann doch lieber mit einem orange-stichigen Bildschirm.
    Und wassergeschützt ist er auch noch.
    Für mich ist alles drin, was sein muss und sogar noch viel mehr. Ich bin von dem Kleinen wirklich mehr als begeistert :)

    Hallo!

    Vor meiner Zeit wurde ein Kautionssparbuch als Nachlasssicherung hinterlegt. Als die Hinterlegungskasse das Sparbuch zum Zinsnachtrag dieses Jahr an die verantwortliche Bank geschickt hat, erhielt sie ein Schreiben, welches sie mir zur Kenntnisnahme übersandte.
    Darin stand sinngemäß, dass die Mieterin X bereits 2009 verstorben ist und demnach das Mietverhältnis beendet sein sollte. Der Vermieter Y wurde von der Bankangeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, ob die Kaution ganz oder teilweisein Anspruch genommen wird. Y reagierte nicht und das Sparkonto wurde 2016 ausgebucht und die Hinterlegungskasse erhielt es nun entwertet zurück.

    Was bedeutet dasfür die Hinterlegung? Hinterlegt wurde ja das Sparbuch, nicht das Geld. Das Sparbuch existiert ja noch, auch wenn es entwertet ist. Welche Auswirkungen hat die Entwertung auf die Hinterlegung? Ich bin grad etwas überfragt. Für Hilfe bin ich äußerst dankbar!


    In dem Beschluss ist lediglich geregelt, dass das Geld beschlagnahmt ist. Das eine Vermögensabschöpfung möglich sein könnte ist nur klein in den Gründen aufgeführt. Den Beschluss hab ich selber nicht, mir wurde aber so berichtet. Ihr habt aber recht, ich werde die Dame dann wohl erstmal an das betreffende Gericht verweisen.

    Hallo!
    Eine Damevon der Polizei rief mich vorhin an. Sie habe Bargeld eines Beschuldigten sowiedessen Kontoguthaben aus der JVA. Sie hat einen Beschluss des Amtsgerichts,durch welchen das Geld beschlagnahmt wurde. In den Gründen steht, dass vermutlichdie Voraussetzungen für die Einziehung des Geldes nach § 73 StGB vorliegenkönnten, da das Geld vermutlich aus der Straftat stammt.
    Mit demStaatsanwalt hat sie telefoniert, der wusste allerdings auch nicht weiter wiemit dem Geld zu verfahren ist. Die Dame ist auch ratlos.

    Die Frageist jetzt, ob das Geld hinterlegt werden kann. Ich mache Hinterlegung nochnicht lange und kenne Hinterlegung aus Vermögensabschöpfungen nur mittelsBeschluss in welchem diese direkt angeordnet ist.

    Hallo,
    ich habe einen Antrag auf Bewilligung von nachträglicherBeratungshilfe vor mir liegen. Um die 4 Wochen Frist zu wahren hat der Anwaltvorab ein Anschreiben sowie die erste Seite des Formulars gefaxt. Über einem Monat später kam dann das vollständigeFormular mit Nachweisen per Post.
    Ich bin der Meinung, dass das Fax nicht formgerecht war, dalediglich die erste Seite gefaxt wurde. Somit wäre es nicht fristwahrend.
    Der Anwalt ist jedoch der Meinung, seine Unterschrift aufdem Anschreiben sei ausreichend.
    Wie seht ihr das?