Beiträge von Krima47

    Hallo,
    ich habe hier einen Fall auf dem Tisch liegen, den ich nun erst einmal einem Richter zur Prüfung des anwendbaren Rechts vorgelegt habe, dennoch würde ich gerne schon einmal ein paar Meinungen hören.

    Zum Sachverhalt:
    Ich habe im Grundbuch eingetragen zwei Brüder A + B zu je 1/2, die beide spanische Staatsangehörige sind.
    Der eine Bruder A hat zwei Kinder C + D
    B ist verstorben und wird von A zu 1/2 und C + D zu je 1/4 beerbt. (Nachweis Erbschein von unserem Gericht)

    Jetzt liegt mir ein Antrag auf Grundbuchberichtigung vor - soweit unproblematisch -

    A ist jedoch davon ausgegangen, dass er Alleinerbe wird und hat eine Kaufvertrag geschlossen mit einem deutschen Ehepaar.
    In dem Vertrag ist eine AV bewilligt und beantragt und eine Kaufpreisfinanzierungsvollmacht enthalten.

    Die Erwerber haben die Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung auch schon beantragt und bewilligt.

    Jetzt liegt mir die Akte vor mit folgenden Anträgen:

    1. Grundbuchberichtigung
    2. Eintragung Grundschuld
    3. Eintragung AV

    Zu 1.wie oben bereits erwähnt, scheint dies für mich unproblematisch

    Zu 2. und 3.
    Zunächst einmal würde ich vom Notar verlangen, dass die Eltern von C + D den Kaufvertrag genehmigen.
    Jetzt jedoch das Problem: Brauche ich eine familiengerichtliche Genehmigung?

    Wenn der Richter mir sagen würde, dass deutsches Recht Anwendung findet, würde ich sagen ja und zwar einmal für die Veräußerung und einmal für die Grundschuld.

    Wenn der Richter jedoch das spanische Recht für anwendbar findet, wie ist es dann?
    Dazu habe ich leider bisher noch nichts herausfinden können.

    Hat da jemand schon Erfahrung oder kann man da beim spanischen Konsulat anrufen oder sowas?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Ideen.