Ich habe ein auflösend bedingtes Geh- und Fahrrecht eingetragen, dieses soll u.a. erlöschen, wenn über das Vermögen des Berechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn das Grundstück einen eigenen öffentlichen Zugang hat, oder der Berechtigte, seine Erhaltungspflicht nicht nachkommt, in der Bestellungsurkunde, ist weiter geregelt, dass für den Fall des Erlöschens der Dienstbarkeit der Berechtigte eine formgerechte Löschungsbewilligung zu erteilen hat (dieser Nachweis des Bedingungseintritt ist nicht auf einzelne Erlöschensgründe beschränkt).
Das Insolvenzverfahren ist zwischenzeitlich eröffnet (Nachweis liegt diesbezüglich vor durch einen Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses vor) und der Eigentümer beantragt die Löschung. Materiell ist zwar das Recht jetzt erloschen aber kann ich es ohne formgerechte Löschungsbewilligung des Insolvenzverwalters löschen, da in der Bestellungsurkunde ein anderer Nachweis des Erlöschens vorgesehen ist?
Danke für eure Mithilfe:)