Hi,
da du zwei berücksichtigungsfähige Kinder hast bist du derzeit bei 70% und die Kinder bei 80% Beihilfesatz.
- Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind
- Du erhältst den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn du Kindergeld bekommst
Heißt: so lange du Kindergeld beziehst, erhältst du auch einen kinderbezogenen Familienzuschlag und solange bist du 70% und die Kinder 80%.
Generell endet die beihilferechtliche Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Dann verringert sich der persönliche Bemessungssatz von dir auch erst mit Ablauf des Kalenderjahres von 70 % auf 50 %. Du solltest also zum Ende diesen Jahres deine PKV von derzeit 30% auf 50 % hochstufen.
Dein Sachbearbeiter bei der LBV kann dir da aber bestimmt auch weiterhelfen.