Beiträge von Vivi

    Hi,

    da du zwei berücksichtigungsfähige Kinder hast bist du derzeit bei 70% und die Kinder bei 80% Beihilfesatz.


    • Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind
    • Du erhältst den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn du Kindergeld bekommst



    Heißt: so lange du Kindergeld beziehst, erhältst du auch einen kinderbezogenen Familienzuschlag und solange bist du 70% und die Kinder 80%.

    Generell endet die beihilferechtliche Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Dann verringert sich der persönliche Bemessungssatz von dir auch erst mit Ablauf des Kalenderjahres von 70 % auf 50 %. Du solltest also zum Ende diesen Jahres deine PKV von derzeit 30% auf 50 % hochstufen.

    Dein Sachbearbeiter bei der LBV kann dir da aber bestimmt auch weiterhelfen. :)