Beiträge von Robert1

    ... Dieses wurde zu einem sehr guten Kaufpreis verkauft. Als ich die Genehmigung für den Verkauf des Grundstücks erteilt habe wusste ich nichts von der Scheune und der Anlage. Der Notar und der Vormund haben nur gesagt, dass das eine schlecht nutzbare Grünfläche ist, wo nur Tiere drüber getrieben werden.

    Wie wurde denn der sehr gute Kaufpreis ermittelt? Wurde damals vorgetragen, dass es sich um unbebauten Grundbesitz handelt? Das wäre -gelinde gesagt- ein starkes Stück.

    Wenn der Einspeisevertrag bis 2030 läuft, wurde die Anlage 2010 in Betrieb genommen. Gab es da ein Genehmigungsverfahren? Wer hat die Anlage bezahlt, ist sie evtl. finanziert, geerbt? Bei Bezug von Einspeisevergütung muss jährlich eine Steuererklärung gemacht werden. Liegt diese vor? Wenn die Mündel nicht Grundstückseigentümer sind, müssten sie im Regelfall derzeit eine Pacht für das Dach zahlen.

    Wenn die Anlage jetzt übertragen werden soll, müsste eine Gegenleistung erfolgen, quasi der Kaufpreis (Sachwert, Ertragswert, etc. abzüglich Dachpacht). Vorteil(e) für die Mündel?

    Sofern Genehmigungsbedürftigkeit angenommen wird, müsste die Anlage m. E. sachverständig bewertet werden.

    Wie 2 und 3.Allerdings ist es sehr seltsam, dass wegen der GDbk seit dem Antrag im Jahr 2005offensichtlich nie nachgefragt wurde.Sofern es zu einer SE-Forderung kommt, wäre da ein Mitverschulden des Notars wohl nicht auszuschliessen.

    Klar geht es da oft auch um ein Gewerbe, gerne und oft z. B. in der Landwirtschaft auch zur steuerlichen Abschreibung genutzt oder einfach als GbR.
    Meine Antworten waren ein wenig überspitzt und bezogen sich eher auf die Ausgangsfrage. Warum sollte man fast die Hälfte des Vermögens einer 79 Jahre alten Betreuten für eine Photovoltaikanlage ausgeben? Vermögen ist, soweit es nicht benötigt wird (Heimkosten?), verzinslich anzulegen. Bei knapp 1000,- EUR Überschuss amortisiert sich das Ganze in 13 Jahren...

    Dann sind wir heute halt mal innovativ:D

    Sinn und Zweck einer Photovoltaikanlage (PA) ist es nun mal, Einspeisevergütung zu erwirtschaften. Mir erschliesst sich nicht, was eine PA zu einer Haussanierung beitragen soll? Das Dach vor böser Sonneneinstrahlung zu schützen? Wenn ich eine große Geldausgabe mit der Absicht auf laufende Einnahmen tätige, halte ich das schon für eine Geldanlage.

    Sorry wenn ich auch flapsig bin, aber nur weil eine Ansicht nicht in einem Kommentar genannt ist, ist Sie deswegen nicht falsch (oder richtig).

    Ich sehe das wie rpfl92.

    Die Investition in die Anlage ist eine anderweitige Anlegung von Geld. Dem Haus kommt es nicht zugute, wenn eine Photovoltaikanlage aufs Dach gebaut wird. Oft wird die Anlage nicht mal Bestandteil des Hauses.

    Ich würde zudem noch klären, ob weitere Kosten anfallen, oder bei den 13.000,- EUR bereits enthalten sind. Als da wären Gerüstkosten oder Mietkosten für ein Steigfahrzeug, zusätzliche Ausbesserungs- oder Abdichtungsarbeiten am Dach, etc.

    Ja, da die Mutter eine Vorschusspflicht für Ihre Kinder hat.



    Das gilt aber nur bis zur Einleitung des Verfahrens und der damit verbundenen vorschusspflichtigen Gebühr.

    Bei bereits laufenden oder gar abgeschlossenen Verfahren kann man die Mutter nicht mehr wegen "Prozesskostenvorschuss" für die Kosten ihrer Kinder in Anspruch nehmen. Das sagt schon der Name "Prozesskostenvorschuss", denn um einen solchen kann es sich nicht mehr handeln, wenn das Verfahren bereits abgeschlossen wurde.



    So hab ich das noch nie betrachtet:gruebel:.

    Also, zunächst mal bei Unterhaltsverfahren in Prozessstandschaft kommt es auf die Verhältnisse der Mutter an, auch bei der Überprüfung.

    Im Ausgangssachverhalt liegt aber wohl eher keine Prozessstandschaft vor. Der Prozesskostenvorschuss ist teil des Unterhaltsanspruchs. Warum sollte man die Prozesskosten nicht nachträglich von der Mutter verlangen können, wenn sich deren Verhältnisse wesentlich gebessert haben? Gibt es da Entscheidungen? Ich hab darüber nichts gefunden. Das lediglich am Begriff festzumachen, erscheint mir zu dünn.

    Also Mutwilligkeit würde ich hier nicht so einfach verneinen: Er hätte ja zahlen können bzw. einen Abänderungsantrag stellen können. Dann wäre die Aufhebung und dat Beschwerdeverfahren entbehrlich gewesen.



    So hab ich das gemeint. Die Partei hatte die Möglichkeit zur Stellungnahme. Rechtlicher Ausführungen hätte es nicht bedurft.

    Sofern PKH für die Aufhebung der PKH beantragt ist, wäre das (und die Beiordnung) wegen Mutwilligkeit abzulehnen. Die Partei wurde wegen der Ratenrückstände sicher (hier bei uns mehrmals: Erinnerung und dann Androhung Aufhebung) angeschrieben? Die Partei hätte sich ohne weiteres melden und die aktuelle Situation zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mitteilen können.

    Wenn die Beteiligung und Zustellung an den Anwalt gegeben war, ändert auch die BGH-Entscheidung m. E. nichts daran.

    ...Das kommt wohl auf den Einzelfall an. Ich sag' ja, gerade zu Prüfungspunkt Nr. 3 fällt die Abgrenzung nicht leicht.
    ...



    Als Abgrenzung nehme ich zur Beurteilung, ob Rechte wahrgenommen werden auch die -wie auch immer- geartete Einschränkung des Rechtsuchenden.

    Sonst wäre nahezu jeder (bevorstehende) Lebenssachverhalt auf die Beurteilung rechtlicher Auswirkungen beratungshilfefähig.

    Ich würde es wie Fesdu sehen und im vorliegenden Fall keine Beratungshilfe für diese Adoptionssache bewilligen. Neben den vorgebrachten anderweitigen Hilfen (?) geben unsere umliegenden Notariate auch Auskünfte, bevor es an die kostenpflichtige Beurkundung geht.



    Nur mal als plakatives Beispiel: Nach der vorgenannten Aufzählung wäre dann Beratungshilfe wohl auch zu gewähren, wenn jemand ein gebrauchtes Auto kaufen will und Fragen zum Kaufvertrag hat:gruebel:?

    ...Um zu vermeiden, dass man vera... wird, lässt man sich alle Ausgaben und Einnahmen belegen (§ 117 II ZPO). In deinem Fall würde ich den vollständigen Mietvertrag und das Dokument anfordern, aus dem sich ergibt, aus welchem Rechtsgrund monatlich 400 Euro gezahlt werden. Bzgl. der 7-Zimmer-Wohnung kannst du davon ausgehen, dass sie dort nicht allein wohnt.



    Selbst regelmässige Zahlungen ohne Rechtsgrund werden als Einnahmen gewertet.

    Wenn die RZ mit 100,- EUR ausreicht, würde ich nicht weiter nachfragen. Den Mehraufwand mache ich mir nicht.

    Einige wollen auch bezahlen (obwohl die Vss nicht vorliegen), weil sie dann nicht mehr an das Verfahren erinnert werden oder damit abschliessen wollen (gerade bei Scheidungsverfahren kommt das ab und an vor).