Liebe Community,
ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt:
Vor einigen Jahren wurde ein Wohnungseigentum geteilt und daraus eine weitere Wohnung gebildet. Gegen diese Teilung wurde die Eintragung eines Amtswiderspruchs beantragt. Aufgrund der Nichtabhilfe des Rechtspflegers ging alles an das Oberlandesgericht. Dieses hat nun entschieden:
Die Aufteilung der Wohnung 5 in 5 (neu) und 6 und die Bildung des neuen Wohnungsgrundbuchs ist zu Unrecht erfolgt. Hintergrund ist, dass ein Unterschied zwischen ursprünglichem Aufteilungsplan und geändertem Aufteilungsplan besteht. Diese Eintragung hätte vom Grundbuchamt abgelehnt werden müssen, wenn nicht die Bewilligung aller von den Änderungen betroffenen dinglichen Berechtigten vorliegt. Da dies nicht der Fall war, ist der Amtswiderspruch einzutragen.
Jetzt stelle ich mir die folgenden Fragen:
1. Wen muss ich als Berechtigten des Widerspruchs eintragen? Wer sind denn die von der Änderung betroffene Berechtigte? Und zielt diese Berechtigung auf den Stand der Eintragung der Teilung ab oder auf den jetzigen Zeitpunkt? Sind hier ggf. alle Eigentümer und Gläubiger auch der übrigen Wohnungseinheiten 1-4 einschl. derjenigen aus 5 betroffen? In der Zwischenzeit gab es hier den ein oder anderen Wechsel bei den Eigentümern und auch Löschungen sowie Neueintragungen in Abt. III.
2. Muss ich den Widerspruch nur in den beiden betroffenen Wohnungsgrundbüchern 5 und 6 eintragen? Oder auch in allen anderen Wohnungsgrundbüchern 1-4? In diese wurde im BV in Spalte 6 vermerkt: "Das Miteigentum ist jetzt auch beschränkt durch die Eintragung des Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum in Blatt 6."
Ich freue mich auf eure Anregungen dazu. Ich komme nämlich einfach nicht weiter.
Viele Grüße!
CaLu