Beiträge von Ich will Urlaub

    Ich habe im GB als Eigentümer eine XX GbR bestehend aus einer natürlichen Person und einer Ltd.

    Es soll ein weiterer Gesellschafter hinzukommen, die YY GbR, bestehend aus der selben natürlichen Person und der selben Ldt.

    Eingang/Antrag aus letztem Jahr ...

    Das eine GbR Gesellschafter einer anderen GbR sein kann habe ich nun hinreichend gefunden, aber muss mich die absolute Personengleichheit dann noch stören?

    Vielen Dank vorab ...

    Halli Hallo,

    ich habe erstmals eine Verwalterbestellung durch online Versammlung vorliegen ...

    insgesamt wenig Information:

    Protokoll zur (reinen) online Versammlung, Inhalt nur: Feststellung zur Beschlussfähigkeit, Neubestellung Verwalter von ... bis ...

    Unterschrift vom "Versammlungsleiter" und zwei WEG Eigentümern mit unterschriftsbeglaubigung ....

    Ich dachte es muss weiterhin die Möglichkeit zur Präsenzversammlung geben ?

    "Damit ist es nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich nicht möglich, die Präsenzversammlung insgesamt zugunsten einer reinen Online-Versammlung (virtuelle Eigentümerversammlung) abzuschaffen und die physische Präsenz in der Eigentümerversammlung zu verbieten" (aus MüKo zu § 23 WEG)

    und

    müsste ich das auch prüfen:

    "Immer muss schon vor der Eigentümerversammlung feststehen, also in einer vorangegangenen Präsenzveranstaltung beschlossen worden sein, zur Fussnote 87 und zudem mit der Einladung mitgeteilt werden, in welchem Umfang Teilnahmerechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden können...." (auch Müko)???

    Was meint Ihr?

    Halli Hallo,
    ich hätte da mal was:
    notarieller Vertrag: Der TV tritt auf und überträgt zwei minderjährigen Kindern (7+) ein Hausgrundstück in Erfüllung eines Vermächtnisses (+Bestellung Nießbrauch für die Mutter der Kinder). Die Eltern sind unbeteiligt am Vertrag, die Kinder treten alleine auf.
    Der Grundbesitz ist vermietet. Also ist das RG nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ..... :gruebel:

    Hallo Hallo an alle,

    gab es da nicht eine Frist xMonate vor Ablauf der Befristung der Teilzeitbeschäftigung in der man diese Verlängern kann/muss? Und man bei Fristversäumnis dann bei Vollzeit landet? Wie lange war diese Frist (Hessen) noch mal und wo stand das gleich?

    Allen einen schönen Tag!

    Halli Hallo an Alle!!

    Ich habe hier schon wieder so was tolles.


    Teilungsversteigerung abgeschlossen, Ersteher eingetragen,es sind zwei Rechte bestehen geblieben.

    Nun ist die Löschung der beiden Rechte beantragt(Löschungsbewilligung, Briefe, Löschungsantrag des Erstehers/eingetragenen Eigentümers – soweit alles gut).



    Nun meine Frage: brauche ich zur Löschung der Rechte auchdie Zustimmung der alten Eigentümer (die aus der Teilungsversteigerung?) wegender Rückgewähransprüche? (plus bei minderjährigen die familiengerichtlicheGenehmigung?)

    Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen ….

    Ich habe einen notariellen Vertrag vorliegen, in dem diebeiden Kinder den Grundbesitz unter sich aufteilen. Wer wie Erbe geworden ist,wird in keinster Weise thematisiert. Es wird nur die Löschung des NE Vermerksbeantragt. Vor Jahren wurde ein NE Vermerk eingetragen auch unter der Annahme,die Kinder sollen die Nacherben werden.
    (Zur ebenfalls enthaltenen Pflichtteilsverwirkungsklauselwird auch gar nichts gesagt, eine eV oder Ähnliches … aber das nur am Rande…)

    Halli Hallo …..

    Ich habe ein notarielles Testament von Eheleuten vorliegen:

    Wir setzten und gegenseitig als bef. Vorerben ein,
    Erben des Längstlebenden von uns sind unsere Kinder x und y.
    Ende

    Eine Nacherbeneinsetzung erfolgt nicht.

    Nun ist der zweite der Eheleute gestorben/der Vorerbe also.

    Ist nun gem § 2104 BGB ein Erbschein zu fordern, wg gesetzlicher Erbfolge?

    Vielen Dank für Eure Meinung …

    Halli Hallo!!
    Ich habe hier einen Antrag auf Teilung eines Grundstückes vorliegen (Eingang: November
    Ich habe eine Genehmigung gem § 7 HBO angefordert,
    nun wendet der Notar ein, das Grundstück sei bereits zerlegt (bereits letztes Jahr) es bedürfe keiner Genehmigung.
    Kann zum Thema nichts finden, ich bin nach wie vor der Meinung die Genehmigung ist erforderlich, Zerlegung ist unerheblich .....
    Kann hierzu jemand etwa sagen??
    Vielen Dank

    Halli Hallo,
    ich sitze hier vor einem Antrag auf Änderung der TE:
    es wurde an allen vorhandenen Balkonen eine Erweiterung vorgenommen, die Fläche quasi nach vorne verdoppelt (ob mit oder ohne Ständerwerk ist nicht erkennbar), die Balkone sind SE.
    Es wirken alle Eigentümer mit, als Pläne wurden lediglich die Zeichnung von Vierecken beigefügt.
    Es soll nun eingetragen werden, dass sich das SE nunmehr auch auf die Balkonerweiterungen bezieht.

    Was meint Ihr dazu?