Halli Hallo,
ich habe erstmals eine Verwalterbestellung durch online Versammlung vorliegen ...
insgesamt wenig Information:
Protokoll zur (reinen) online Versammlung, Inhalt nur: Feststellung zur Beschlussfähigkeit, Neubestellung Verwalter von ... bis ...
Unterschrift vom "Versammlungsleiter" und zwei WEG Eigentümern mit unterschriftsbeglaubigung ....
Ich dachte es muss weiterhin die Möglichkeit zur Präsenzversammlung geben ?
"Damit ist es nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich nicht möglich, die Präsenzversammlung insgesamt zugunsten einer reinen Online-Versammlung (virtuelle Eigentümerversammlung) abzuschaffen und die physische Präsenz in der Eigentümerversammlung zu verbieten" (aus MüKo zu § 23 WEG)
und
müsste ich das auch prüfen:
"Immer muss schon vor der Eigentümerversammlung feststehen, also in einer vorangegangenen Präsenzveranstaltung beschlossen worden sein, zur Fussnote 87 und zudem mit der Einladung mitgeteilt werden, in welchem Umfang Teilnahmerechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden können...." (auch Müko)???
Was meint Ihr?