Danke für den TIp (:)
Beiträge von AJohn72
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Hallo,
ich habe hier ein Endbeschluiss im Familienrecht, eine Sache (Scheidung) volle Kostenpflicht des Antragsstellers (Antrag war zu früh gestellt), in der zweiten Sache (Unterhalt) Kostenaufhebung. Kostengläubiger will jetzt Kostenfestsetzung. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das kein Fall des § 106 ZPO, oder. Ich hätte nun nur die erste Sache verbeschieden (beantragt ist es natürlich voll aus dem zusammengerechneten Verfahrenswert),
Danke für eure Tips.
Schöne Grüße aus Rosenheim,
Alex -
Ich bin auch relativ neu hier und bin am Familiengericht und bei der allgemeinen Antragsstelle tätig. Ich freue mich auf den fachlichen und nichtfachlichen Austausch.
Schöne Grüße,Alex