Beiträge von Isabella

    Hallo, ich kann hier mal aus meiner eigenen Erfahrung berichten.

    Ich habe direkt nach dem Studium den Dienstherrn (Wechsel des Bundeslandes) gewechselt. Hierbei lag zwischen Beendigung des Studiums und Antritt beim neuen Dienstherrn ein guter Monat, in dem ich ohne Beschäftigung war. Ich habe dann vom alten Dienstherrn ein Schreiben bekommen, wonach ich die Anwärterbezüge anteilig zurückerstatten muss, wenn ich nicht 5 Jahre im öffentlichen Dienst tätig sein sollte.

    Dies ist jetzt fast 11 Jahre her und ich musste nicht einen Cent zurückzahlen. Der gute Monat ohne Beschäftigung spielte hierbei keine Rolle.

    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und wünsche Dir für alles bevorstehende alles Gute.