Offenbar wollte der Betreute den Vertrag zu gesunden Zeiten so abschließen. Muss nun ein Betreuer alle eventuellen (Fehl-)Entscheidungen seiner Betreuten korrigieren?(Unabhängig davon könnte es nachfolgend natürlich auch zur Kündigung des Mietverhältnisses kommen.)
Der Betreuer hat die Angelenheiten seines Betreuten in den jeweiligen aufgabenkreisen zu besorgen, also auch dafür zu sorgen dass keine rechtlich nachteilhaften Verträge bestehen bleiben. Es ist ja auch kein betreuungsrechtliches Problem, sondern ein Problem des "normalen" Mietrechts, nach dem eben nicht nicht-umlagefähigen Positionen einer Betriebskostenabrechnung auch eben nicht dem Mieter gegenüber umgelegt werden dürfen. Werden sie es doch, mit Ausnahme eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses etwa (welches schon aus den voran geäußerten Bedenken bzgl der Vertretungsmacht ausgeschlossen scheint), besteht ein Rückforderungsanspruch des Mieters, welcher im Falle der Betreuung durch den Betreuer geltend genacht werden muss... sonst begeht dieser eine zum Schadensersatz ggü seines Mündels verpflichtete Pflichtverletzung.