bei einer freihändigen Verwertung gibt es eine Vereinbarung zwischen Verwalter und dinglich gesicherten Gläubiger über die Erlösverteilung. Da ist nichts mit zwangsweise Durchsetzung. Es muss sich aus der Verwertungsvereinbarung ergeben Wer wieviel kriegt, oder halt ausgelegt werden
Leider war eine solche Vereinbarung mit dem Verwalter nicht drin. Er hatte Druck und hat die Grundstücke (insgesamt waren es ca. 120) in einer Nacht- und Nebelaktion veräußern müssen, um aus der Haftung (Sicherung Grundstücke) herauszukommen. Die Kommunikation war sehr schwierig. Aus anderen Verfahren kenne ich es auch, dass zuvor in einer Gläubigerversammlung die freihändige Veräußerung beschlossen wird. Es gab aber keine Gläubigerversammlung.
Meines Erachtens liegt eine Pflichtverletzung seitens des Verwalters vor.
Kann es sich denn um Masseverbindlichkeiten handeln?