Beiträge von Liane

    bei einer freihändigen Verwertung gibt es eine Vereinbarung zwischen Verwalter und dinglich gesicherten Gläubiger über die Erlösverteilung. Da ist nichts mit zwangsweise Durchsetzung. Es muss sich aus der Verwertungsvereinbarung ergeben Wer wieviel kriegt, oder halt ausgelegt werden

    Leider war eine solche Vereinbarung mit dem Verwalter nicht drin. Er hatte Druck und hat die Grundstücke (insgesamt waren es ca. 120) in einer Nacht- und Nebelaktion veräußern müssen, um aus der Haftung (Sicherung Grundstücke) herauszukommen. Die Kommunikation war sehr schwierig. Aus anderen Verfahren kenne ich es auch, dass zuvor in einer Gläubigerversammlung die freihändige Veräußerung beschlossen wird. Es gab aber keine Gläubigerversammlung.

    Meines Erachtens liegt eine Pflichtverletzung seitens des Verwalters vor.

    Kann es sich denn um Masseverbindlichkeiten handeln?

    Hallo,

    der Inso-Verwalter hat aus der Masse mehrere Grundstücke freihändig verkauft. Wir sind eine Kommune und haben Grundsteuerforderungen nebst Säumniszuschlägen. Nach einigem Hin und Her haben wir die gesamten Grundsteuern erhalten. Wir streiten mit dem Verwalter wegen der Säumniszuschläge.

    Unstreitig sind die Säumniszuschläge Insolvenzforderungen. Allerdings sehe ich das aufgrund des freihändigen Verkaufs der Immobilien in Bezug auf die Säumniszuschläge der der letzten 2 Jahre so, dass diese aus dem Verkaufserlös vorab zu zahlen sind, da für die Veräußerung § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG analog anzuwenden ist.

    Ich weiß jetzt nur nicht, wie ich die Forderungen durchsetzen kann. Duldungsbescheid gegen den Verwalter aus Pflichtverletzung? Anmeldung als Masseverbindlichkeiten?

    Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Vielen Dank.

    Liane

    Hallo,

    wir haben Grundsteuerforderungen für ein Grundstück. Der Grundstückseigentümer ist verstorben. Die gesetzlichen Erben haben keinen Erbschein beantragt. Zwei von vier Erben sollen eine Ausschlagung erklärt haben, aber da kein Erbscheinantrag gestellt ist, werden die Erbausschlagungen derzeit nicht geprüft.

    Können wir als Kommune einen Erbschein beantragen?

    Hallo,

    ein Inso-Verwalter hat mehrere Grundstücke, weil er sie nicht versichern konnte, kurzfristig nach Eröffnung des Inso-Verfahrens freihändig verkauft. Da dies sehr schnell gehen musste, hat er keine Zustimmung der Gläubigerversammlung erwirkt. Ich habe gelesen, dass er dies zwar hätte tun müssen, es jetzt aber auch nicht schädlich sei.

    Stimmt das? Muss der dies nachholen oder ist der Verkauf damit sogar anfechtbar?

    Hallo,

    wir haben einen Schuldner, dessen Ehefrau laut Vermögensauskunft ein monatliches Einkommen von 360,00 € hat. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Ehefrau bei der Pfändung aufgrund des niedrigen Einkommens als unterhaltsberechtigte Person gilt? Ich habe da noch so eine Einkommensgrenze von 450,00 € in Erinnerung, ab der ich sie rausrechnen könnte. Stimmt das so?

    Vielen Dank.

    Liane

    Hallo,

    es gibt ein anhängiges Versteigerungsverfahren. Der betreibende Gläubiger ist eine Bank. Wir sind die Kommune, in der das Grundstück liegt. Der erste Versteigerungstermin findet am 18.05. statt. Zum 15.05. ist die nächste Grundsteuer fällig, die bisher nicht bezahlt ist.

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, was ich mit der Grundsteuer mache. Kann ich wegen der Fälligkeit zum 15.05. zum Verfahren beitreten? Eigentlich die die Jahresgrundsteuer ja bereits zum 01.01. entstanden.

    Danke.

    Liane

    Hallo,

    wir hatten einen Schuldner, der 2011 verstorben ist. Bis dahin wurden ihm Bescheide übersandt, die nicht zurück kamen. Wir gehen also davon aus, dass diese zugegangen sind. (Es gibt keinen Zustellnachweis!). Der Schuldner hat sich nicht gemeldet und wir haben noch zu seinen Lebzeiten Zwangssicherungshypotheken eintragen lassen.

    Nach dem Tod des Schuldners hatten wir alsbald einen beglaubigten Erbschein und haben die Bescheide an die Erben geschickt. Hier kam auch keine Post zurück.

    Jetzt haben wir ein anhängiges Insolvenzverfahren. Darf der Insolvenzverwalter die Forderungen bestreiten, weil wir keinen Zustellnachweis vorlegen können? Er will sogar die Hypotheken aus dem Grundbuch löschen lassen.

    Hallo,

    gibt es eigentlich auch Fälle, in denen mal ein Abwesenheitspfleger bestellt wurde? Meine Anträge sind bisher immer abgelehnt worden. Die Hürden für die Bestellung erscheinen mir überdurchschnittlich hoch. Deshalb würde mich mal interessieren, ob derartige Pfleger in der Praxis überhaupt bestellt werden.

    Hallo,

    im Jahr 2016 wurde wegen einer Forderung von 6.700,00 € zzgl. der bis dahin entstandenen Säumniszuschläge eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen (gesamt 7.000,00 €). Damals war in unseren Anträgen noch nicht der weitergehende Antrag wegen der Säumniszuschläge drin. D. h. der Betrag von 7.000,00 € ist fix.

    Meine Frage: Ich muss wegen einer neuen Forderung erneut eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Kann ich die weiterberechneten Säumniszuschläge zu der alten Forderung von 6.700,00 € mit eintragen lassen? Ich stelle mir die Forderungsaufstellung wie folgt vor:

    Hauptforderung 2016: 6.700,00 €
    ./. 6.700,00 € aufgrund der Eintragung der Zwangssicherungshypothek vom 23.06.2016, damit HF = 0,00 €

    Säumniszuschläge bis heute gesamt: 5.000,00 €
    ./. abzlg. der 300,00 € Säumniszuschläge gemäß Zwangssicherungshypothek vom 23.06.2016 =
    Restsäumniszuschläge 4.700,00 €, die eingetragen werden sollen

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    im Rahmen des Inso-Verfahrens interessiert mich als Gläubiger der Sachstandsbericht. Ich hatte jetzt schon einmal den Fall, dass ein Verwalter aus datenschutzrechtlichen Gründen die Übersendung ablehnte. Ein anderer Verwalter wollte von uns 20,00 € für die Übersendung.

    Meine Fragen:
    a) Habe ich als Gläubiger überhaupt das Recht auf Übersendung des Sachstandsberichts?
    b) Wenn ja, wer ist verpflichtet/berechtigt, mir den Sachstandsbericht zu senden. Gericht oder Verwalter?

    Danke vorab.

    Liane

    Vielen Dank für die zwei sehr guten Tipps. Die zuständige Rechtspflegerin am hiesigen Gericht hatte mir dazu nämlich eine andere Antwort gegeben.

    Ich gehe davon aus, dass für einen solchen Berichtigungsantrag Gerichtskosten entstehen. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Berechnung? Wir sind als Kommune ja für gewisse Gerichtsgebühren gebührenbefreit.

    Hallo,

    in §§ 82 ff. GBO ist geregelt, dass das Grundbuchamt, wenn Änderungen z.B. in den Eigentumsverhältnissen bekannt werden, den "neuen Eigentümer" zur Berichtigung des Grundbuchs auffordern kann. Sollte dies nicht geschehen, dann besteht von Amts wegen die Möglichkeit der Berichtigung. Eine Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz leider nicht.

    Wird dies in der Praxis so gehandhabt? Ich arbeite in einer Kommune. Uns liegen häufig die Erbscheine vor, aber die Erben lassen das Grundbuch nicht ändern. Wir haben dann in der Vollstreckung immer das Problem mit der Eintragung von Sicherungshypotheken oder der Versteigerung.


    Grüße Liane

    Hallo,

    der Inso-Verwalter hat ein Grundstück aus der Masse freigegeben und der Schuldner hat das Grundstück verkauft. Wir machen im Rahmen der Duldung gegenüber dem Käufer die Grundsteuerforderungen geltend. Die Anhörung läuft.

    Jetzt meldet sich der Verwalter. Er möchte das Verfahren abschließen und fragt an, ob und in welcher Höhe wir ausgefallen sind und ob wir auf unser Sicherungsrecht aus dem Grundstück verzichten.

    Meine Frage: Wenn ich auf das Sicherungsrecht am Grundstück gegenüber dem Verwalter verzichte, dann erhalten ich ja eine Quote. Gleichzeitig würde ich den Differenzbetrag dann natürlich beim Käufer im Rahmen der Duldung geltend machen. Geht das oder bewirkt die Verzichtserklärung gegenüber dem Verwalter, dass auch der Käufer als Duldungsschuldner nicht zahlen muss?

    Danke.

    Liane

    Hallo,

    wir haben Forderungen gegen Schuldner A und Schuldner B.

    Die Schuldner kennen sich und A bekommt noch Geld von B. A hat deshalb das Konto des B bei der Sparkasse gepfändet.

    Wir sind Gläubiger des A.

    Meine Frage: Gibt es eine Pfändungsmöglichkeit, wonach wir uns in die Pfändung des Kontos des B durch A "einpfänden", so dass die Sparkasse nicht an A, sondern an uns zahlt, wenn die Pfändung erfolgreich ist.

    Oder kann ich den Auszahlungsanspruch des A nur bei B (Drittschuldner) pfänden?

    Ich weiß, dass ist ein komplizierter Sachverhalt.

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    das Gericht hat einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Schuldners erlassen. Nach der Durchsuchung, bei welcher der Beschluss in der Wohnung des nicht anwesenden Schuldners hinterlassen wurde, legt der Schuldner Beschwerde gegen den Beschluss ein.

    Das Gericht fragt uns jetzt, wann der Beschluss zugestellt wurde. Hätten wir dies vorab tun müssen?

    Vielen Dank.

    Liane

    Der Betreuer ist laut Betreuerausweis für "Alle Angelegenheiten incl. Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post" bevollmächtigt.

    Unser Einwohnermeldeamt hat ein Zwangsgeld gegen den Betreuer festgesetzt, da er für den Betreuten den PA nicht beantragt bzw. einen anderweitigen Antrag gestellt hat. Der Betreute leidet an einem frühkindlichen Hirnschaden. Ob er in der Lage gewesen wäre, mit dem Betreuer vorzusprechen, weiß ich nicht. Zwischenzeitlich ist der Betreuer auch gerichtlich entlassen, da er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

    Meines Erachtens hätte das Zwangsgeld gegen den Betreuten, gesetzlich vertr. d. d. Betreuer festgesetzt werden müssen. Daher würde ich die Vollstreckung gegen den ehemaligen Betreuer gern ablehnen.

    Ist meine Meinung richtig?