Beiträge von Liane

    Hallo,

    im Jahr 2008 wurde eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eines Grundstücks ins Grundbuch eingetragen. Bis heute ist keine Auflassung erfolgt.

    Im Jahr 2010 ist für Forderungen gegen den "alten" Eigentümer eine Zwangssicherungshypothek eingetragen worden. Als Eigentümer im Grundbuch stand ja noch der alte Eigentümer = Schuldner drin.

    Heute (2020) meldet sich der Käufer. Er will jetzt die Gerichtskosten einzahlen und die Auflassung eintragen lassen. Er hat uns aufgefordert, die Zwangssicherungshypothek zu löschen.

    Meine Frage: Der Käufer hat ist ein bekannter Schuldner und hat sicherlich bewusst die Eintragung der Auflassung so lange hingeschleppt, damit seine Gläubiger nicht an das Grundstück ran können. Läuft so eine Auflassungsvormerkung irgendwann ab? Ich habe in der Rechtsprechung nur Entscheidungen gefunden, wonach die Zwangssicherungshypo zu löschen wäre.

    Vielen Dank.

    Liane

    Schuldnerin ist die Kindsmutter. Die Wohnung wurde durchsucht und die Geldbörse des Kindes gefunden. Es war eine Kindergeldbörse mit der Busfahrkarte des Kindes drin. Die Mutter behauptet, dass das Kind Pfand sammelt und sich das Geld zusammengespart hat.

    Was aber, wenn die Mutter dem Kind das Geld gegeben hat, damit es davon einkaufen gehen soll? Dann hätte sie das Kind ja nur als Boten zum Einkaufen mit ihrem Geld geschickt.

    Hallo,

    es gibt ein Grundstück, welches vor Jahren vom Vater an die Kinder vererbt wurde (gesetzliche Erbfolge). Keines der Kinder hat sich um das Grundstück gekümmert. Es ist verfallen. Zwischenzeitlich sind 3 der 5 Personen verstorben, deren Erbfolge ist unbekannt, und die zwei weiteren Personen sind unbekannten Aufenthalts, vielleicht auch schon tot.

    Wir wollen die Versteigerung des Grundstücks beantragen. Ich möchte dazu gern keinen "Vermögensverwalter" für das Grundstück bestellen lassen, weiß aber nicht, welchen. Der Nachlasspfleger (§ 1960 BGB) und der Nachlassverwalter (§ 1981 BGB) passen irgendwie nicht.

    Dann gibt es wohl noch einen Vertreter, der vom Landkreis bestellt werden könnte (Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB).

    Kann mir jemand sagen, wer in solchen Fällen zuständig ist?

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    folgendes Problem:

    Inso-Verwalter möchte ein Grundstück aus der Masse freihändig verkaufen. Es sind Grundsteuern als öffentliche Last der Gemeinde offen, die vom Käufer gezahlt werden sollen. Meine Frage:

    Ich sehe hier zwei Möglichkeiten, wie der Kaufpreis zu zahlen ist:

    1. analog § 10 ZVG: die Gemeinde erhält die Hauptforderungen (also Grundsteuern) zzgl. Säumniszuschlägen/Mahngebühren

    oder

    2. analog § 12 Grundsteuergesetz als dingliche Haftung, also nur Hauptforderungen

    Danke für die Tipps im Voraus.

    LG

    Liane

    Hallo,

    ein Inso-Verfahren ist anhängig. Das Grundstück der Schuldnerin wurde aus der Masse freigegeben. Es sind neue Schulden (Grundsteuern, Straßenreinigungsgebühren) entstanden. Zur Sicherung der Forderung würden wir gern eine Zwangssicherungshypo eintragen lassen. Geht das? Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensperiode.

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    wir vollstrecken eigentlich gegen zwei Gesamtschuldner. Der eine Schuldner hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Verfahren läuft noch. Aufgrund der Inso ist die Akte hier jahrelang liegen geblieben. Die Forderungen resultieren aus 2003 und 2004.

    Meine Frage: Ohne Inso-Verfahren wären die Forderungen verjährt. Durch das Insoverfahren ja zumindest gegen den Inso-Schuldner nicht. Wie ist es gegenüber dem anderen Schuldner? Die Vollstreckungshandlungen in der Vergangenheit gingen immer nur gegen den in Inso befindlichen Schuldner.

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    es gab ein Bußgeldverfahren. 2013 wurde ein Inso-Verfahren eröffnet. 2019 ist die RSB versagt worden, so dass ich wieder vollstrecken möchte.

    In "normalen" Zivilsachen würde ich jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszuges beantragen. Bei den Bußgeldsachen habe ich ja nur die Verfahrensgebühren zur Tabelle angemeldet.

    Wie vollstrecke ich jetzt weiter? Aus dem Bußgeldbescheid oder bekomme ich trotzdem einen Tabellenauszug?

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    am kommenden Mittwoch soll das Grundstück einer Schuldnerin versteigert werden (1. Termin). Heute meldet sich die Schuldnerin. Sie will alles zahlen, damit die Versteigerung nicht stattfindet.

    Gibt es hier für uns als antragstellenden Gläubiger irgendwelche Fallstricke? Ich würde unsere Forderung komplett berechnen zzgl. Gerichtskosten, Kosten des Gutachters und den Betrag von ihr verlangen.

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    wir möchten den GVZ mit einer Berliner Räumung beauftragen und das Vermieterpfandrecht geltend machen.

    Muss ich vorab den Schuldner darauf hinweisen bzw. informieren, dass das Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird?

    Ich finde verschiedene Muster für den Antrag. In einem Teil der Muster wird auf die vorherige Aufforderung mit Schreiben vom ../Einschreiben... verwiesen. Andere Muster enthalten dies nicht. Ich verstehe den § 885 a ZPO auch so, dass man das nicht vorab noch ankündigen muss, weil der GVZ dies tut.

    Danke vorab

    Liane

    Hallo,

    wir haben im Rahmen der ZV einen Ordnungsgeld/haft-beschluss erwirkt. Der Antragsgegner hat hiergegen Beschwerde eingelegt. Wir haben im Beschwerdeverfahren Erklärungen abgegeben und die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

    Welche Kosten kann ich abrechnen?

    Nr. 3309 VV RVG für den Ordnungsgeld/haft-beschluss

    und dann noch eine Gebühr Nr. 3500 VV RVG?

    Danke vorab

    Liane

    Hallo,

    wir haben eine Rentenpfändung durchgeführt. Die Rentenversicherung hat uns den Pfüb zurückgeschickt und nach § 840 ZPO erklärt, dass "Wir erkennen die gepfändete Forderung des Schuldners gegen die Deutsche Rentenversicherung nicht als begründet an. Unter den von Ihnen angegebenen Personalien lässt sich kein konkreter Inhaber ... ermitteln. Eine Zuordnung ... setzt u. U. Angaben zum Geburtsnamen, Geburtsdatum usw. des Schuldners" voraus.

    Ist der Drittschuldner dazu berechtigt? Wir haben Namen und Anschrift des Schuldners benannt.

    Danke vorab

    Liane

    Hallo und guten Morgen,

    ich habe einen KfA nach § 788 ZPO an das Gericht versandt und auch gleich die 3,50 € Zustellkosten eingezahlt. Jetzt fordert das Gericht nochmals 3,50 € mit der Begründung, dass ja sowohl der Kostenfestsetzungsantrag wie auch der Beschluss zuzustellen sind und deshalb doppelte Auslagen anfallen würden.

    Stimmt das?

    Grüße

    Liane

    Hallo,

    mir geht es mal um die Berechnung bei der Pfändung von Urlaubsabgeltung (es geht um Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Im Netz finde ich dazu zwei Berechnungsmöglichkeiten:

    1. Die Urlaubsabgeltung wird auf den Monat umgerechnet, für den sie gezahlt wird und der Gesamtbruttobetrag unterliegt dann den Pfändungsregeln oder

    2. die Urlaubsabgeltung wird ja nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und ist somit komplett pfändbar.

    Ich habe in der Kommentierung gefunden, dass bei der Berechnung des nach §§ 850 c, d oder f II zugriffsfreien Einkommens
    der Abgeltungsbetrag dem Monat zuzuschlagen ist, für den die Arbeitsbefreiung bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis festzusetzen gewesen wäre (BAG MDR 2002, 280).

    Was denkt Ihr?

    Danke vorab.

    Liane