Beiträge von Liane

    Hallo,

    das Gericht hatte ein Strafverfahren nach § 205 StPO am 05.08.2015 eingestellt, weil ein wichtiger Zeuge nicht auffindbar war. Am 30.08.2018 hat das Gericht das Verfahren wieder aufgenommen, weil man den Zeugen ausfindig machen konnte.

    Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich eine Abrechnung mit zwei Verhandlungsterminen machen soll oder ob aufgrund der Zeitdauer von über 2 Jahren eine neue Angelegenheit, sprich alle Gebühren noch einmal (Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr), abgerechnet werden kann.

    Danke vorab

    Liane

    Die Klausel ist nicht notwendig, da das Kind als Erbe bereits im Titel steht.

    Der Gerichtsvollzieher hat zwischenheitlich die Übernahme des Auftrages abgelehnt mit der Begründung, dass der Ergänzungspfleger nicht der gesetzliche Vertreter ist. Er hatte sich zuvor mit der Rechtspflegerin verständigt.

    Unser Problem ist, dass die Rechtspflegerin der Mutter gegenüber total mauert. Die Mutter als gesetzliche Vertreterin hatte wegen der Vermögensübersicht des Nachlassverwalters Akteneinsicht beantragt. Diese wurde verweigert, da man ihr versicherte, dass die Berechnung richtig sei. Die Rechtspflegerin, welche für die Prüfung der Vermögensübersicht zuständig ist, ist die Gleiche, wie die bei der ZV.

    Was ich nicht verstehe: Der Nachlasspfleger ist der Einzige, der über den Nachlass Auskunft geben kann. Warum sollte er nicht im Rahmen der Vermögensauskunft, natürlich nur bezogen auf den Nachlass, die Vermögensauskunft abgeben können?

    Es gab im Hauptsacheverfahren schon mal ein ähliches Problem. Dort hatte das OLG entschieden, dass der Nachlasspfleger für den Nachlass Auskunft erteilen muss und nicht noch ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.

    Meines Erachtens wird durch das Verhalten des Nachlasspflegers der Nachlass geschädigt. Es liegen jetzt schon zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse über 8.000,00 € gegen den Nachlass vor.

    Hallo,

    komplizierter Sachverhalt:

    Vater verstirbt; Erbe ist das minderjährige Kind. Es erhält ein vermietetes Haus, so dass ein Ergänzungspfleger bestellt wird.

    Die Kindsmutter hat gegen den Vater einen Titel erwirkt und möchte nun aus dem Titel vollstrecken. Das Kind lebt zwar bei ihr, sie hat aber keinen Überblick über die Finanzen aus dem Erbe, da der Ergänzungspfleger ihr dazu keine Auskunft geben will.

    Wir haben den GVZ mit der Abnahme der Vermögensauskunft in Bezug auf den Nachlass beauftragt. Der GVZ verweigert die Übernahme des Auftrags mit der Begründung, dass der Ergänzungspfleger nicht zuständig ist. Hier wäre die gesetzliche Vertreterin zuständig, die ja die Gläubigerin ist und keine Infos hat.

    Stimmt die Aussage des GVZ´s?

    Danke vorab

    Liane

    Hallo,

    ich möchte aus einer einstweiligen Verfügung (Gewaltschutzbeschluss, Annäherung, Kontaktaufnahme etc. verboten) vollstrecken. Der Gegner hat mit unserer Mdtin per Mail und auch persönlich Kontakt aufgenommen, obwohl das untersagt ist.

    Ich möchte jetzt aus dem Beschluss vollstrecken. Es steht drin "für den Fall der Zuwiderhandlung ... wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld bis zu ... oder einer Ordnungshaft bis zu ... angedroht".

    Bin ich richtig, dass ich eine Vollstreckung nach § 888 ZPO als unvertretbare Handlung durchführen und insofern 1. den Schuldner unter Fristsetzung auffordern muss, es zu unterlassen und ich dann nach Ablauf der Frist und weiteren Verstößen einen Antrag auf Festsetzung bei Gericht stellen muss?

    Danke vorab

    Liane

    Hallo,

    ich möchte gern die Zinsen zu einem Titel betragsmäßig titulieren lassen. (Hintergrund: ich brauche titulierte Kosten für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, da die Hauptforderung nicht ausreicht).

    Ist es richtig, dass ich hierfür einen neuen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen müsste?

    Danke vorab

    Liane

    Hallo und guten Morgen,

    wir haben am 06.11.2017 einen Antrag auf Erlass eines VB gestellt. Am 08.11.2017 (Eingang bei uns) erreichte uns die Mitteilung des Gerichts, dass am 03.11.2018 Widerspruch eingelegt worden sei.

    Ist die Gebühr für den VB angefallen?

    Danke vorab

    Liane

    Wir haben uns hier selbst ein Ei geschossen.

    Der Schuldner lebt immer mal wieder in Deutschland und mal in der Türkei. Wir haben dem Gericht dies so mitgeteilt, weil wir versuchen wollten, den pfändungsfreien Betrag herunter zu bekommen. Im Nachhinein eine blöde Idee.

    Zusammengefasst geht der Rechtspfleger davon aus, dass es - trotz Meldeanschrift in Deutschland - in Deutschland keinen Wohnsitz gibt und man somit nach dem Aufenthaltsort gehen muss. Die Anmeldung in Deutschland stelle nur ein Indiz dar (BGH NJW-RR 1990, 506; BVerwGE 28, 193 (196); BayOblG NJW-RR 1989, 263, BeckOK BGB/Bamberger BGB § 7 Rn. 17).

    Der Rechtspfleger möchte darauf hinaus, dass wir unseren Antrag zurücknehmen und über das Bundesamt die weitere Vollstreckung betreiben.

    Was mich bei der Sache am meisten stört. Das Finanzamt vollstreckt ebenfalls gegen den Schuldner. Die stoßen sich nicht an dem Problem Aufenthaltsort/Wohnsitz.

    Dem Schuldner wird meines Erachtens hier ein Vollstreckungsschutz zuteil, der so nicht okay sein kann. Er bezieht in Deutschland ja immerhin eine Rente.

    Hallo,

    wir vollstrecken gegen einen Schuldner, der in Deutschland eine Wohn- und Meldeanschrift hat (Einwohnermeldeamtsauskunft liegt vor), aber sich hauptsächlich in der Türkei aufhält. Wir wollen die Rente pfänden. Der Rechtspfleger verweigert den Erlass des Pfüb, da er sagt, der gewöhnliche Aufenthaltsort wäre nicht in Deutschland. Wir wissen jedoch, dass der Schuldner, wenn Posteingänge bei seiner Schwester vorliegen, informiert wird.

    Ich bin jetzt sprachlos. Der Schuldner kassiert hier eine Rente und diese soll unpfändbar sein, weil der Pfüb nicht zugestellt werden kann? Der Rechtspfleger ist der Meinung, dass der Nachweis des Einwohnermeldeamtes nicht ausreicht.

    Habt Ihr einen Tipp für mich?

    Danke vorab

    Hallo,

    eine Frage: In einer großen Strafsache (Laufzeit bestimmt noch ein Jahr) rechnen wir immer 10 Termine als Vorschuss ab, wenn diese durch sind.

    Wir hatten bei zwei Terminen vergessen, die Zusatzgebühr für eine längere Verhandlung mit abzurechnen und haben dies nachgeholt (wie gesagt immer Vorschüsse). Jetzt verweigert das Gericht die Nachzahlung, weil Verwirkung eingetreten wäre.

    Ist das richtig?

    Danke vorab

    Liane

    Hallo,

    bin mir bei einer Sache wegen der Angelegenheiten bzw. dem Streitwert unsicher:

    Wir waren einmal gegenüber dem Jugendamt tätig wegen der Festsetzung der Höhe des Unterhalts für ein minderjähriges Kind und zum anderen wegen der Rückstände zum UVG.

    Wie rechne ich das ab (Streitwert)? Es geht ja immer um Unterhalt.

    Danke vorab

    Liane

    Hallo,

    uns liegt ein Haftbefehl in einer Familiensache (Auskunftserteilung) vor. Bisher war der Schuldner immer verschollen. Jetzt ist er wieder aufgetaucht, allerdings ist der Haftbefehl jetzt schon ein Jahr alt.

    Gibt es hier eine Verfallsklausel?

    Brauche ich eigentlich eine vollstreckbare Ausfertigung des Haftbefehls? Ich habe gelesen, dass es da unterschiedlichen Meinungen gibt.

    Danke vorab.

    Liane

    Hallo,

    wir habe bedingte Räumungsklage eingereicht. Das Gericht hat die PKH abgelehnt mit folgenden Begründungen:

    1. die nicht gezahlte Miete, welche ja Grund für die Räumungsklage ist, wird dem Mdt. als Einnahme (obwohl sie wirklich nicht kommt) angerechnet.

    2. der Wert des Grundstücks wird als Vermögen angesehen

    Ist das wirklich so okay?