Hallihallo,
ich bin ein Kostenneuling und brauche Hilfe in einer Sache!:-)
Kurz zum Sachverhalt:
- Urteil, in dem Beklagter verurteilt wurde einen Betrag nebst Zinsen usw. sowie INkassogebühren und Auslagen in Höhe von knapp 275 EUR + Zinsen usw zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-KFA des Klägervetreters, der neben den RA Gebühren auch die Festsetzung von Gebühren des Inkassodienstleisers nach dem RVG beantragt (Nr. 3305,3308,7002) für die Betreibung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Begründung: Die Gebühren sind der Klägerin aufgrund der Vereinbarung derGeltung des RVG und VVRVG entstanden und nach §§ 280, 286 BGB als materiellrechtlicher Schadensersatz festzusetzen. Zwischen der Klägerin und dem Inkassounternehmen seienentsprechende Gebühren vereinbart gewesen. Diese seien von der Klägerin zuerstatten, welche unter Verzugsschadensgesichtspunkten von der Beklagtenparteiim Rahmen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches zu tragen sind
Aus der Akte geht ein Mahnverfahren nicht hervor. Von der Klägervertreterin wurde Klage eingereicht.
Gem. Zöller § 91 Rn. 13.46 kommt ein materiell-rechtlicher KE in Betracht, der jedoch einzuklagen ist. Bzgl. des prozessualen KE sind jedoch nur 25 EUR festsetzungsfähig.
Die Gegenseite hat sich nicht zum KFA geäußert.
... und ich stehe nu völlig auf dem Schlauch. Ich halte das erstmal nicht für festsetzungsfähig, aber bin total verunsichert und freue mich wirklich sehr über Hilfe, Meinungen, Denkanstöße usw.
Lieb Grüße