Ich hänge mich hier mal dran.
Bestellt wird ein Nießbrauch zugunsten des Veräußerers und seines Ehegatten als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB, wobei "die Mitberechtigung des Ehegatten auflösend bedingt ist und entfällt, wenn die Ehe vor dem Tod des Veräußerers aufgelöst oder geschieden wird".
Geht das? Ich hab bisher zumindest nichts gefunden, dass es nicht ginge...
Die auflösende Bedingung bezüglich des Ehegatten müsste ich dann ja direkt im Grundbuch eintragen, oder?