Hallo zusammen,
ich hänge mich mit meinem Fall hier mal dran.
Ich habe hier eine Akte, in der ein Betreuer für die Vermögenssorge bestellt ist und ein Betreuer für sämtliche weiteren Aufgabekreise. Der Betreuer für die weiteren Aufgabenkreise hat durch den Betreuer für Vermögenssorge eine Kontovollmacht ausgestellt bekommen.
Der Betreuer für Vermögenssorge rechnet keine pauschale Vergütung ab, sondern nach Stunden ab. Er beantragt immer die Festsetzung des Honorars sowie die Festsetzung der Auslagen, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Der Betreute ist vermögend, die Vergütung wurde bis jetzt immer antragsgemäß festgesetzt, alle Beschlüsse sind rechtskräftig.
Mir ist bewusst, dass die Betreuer nur nach der Tabelle abrechnen können (ein Fall des § 12 VBVG liegt hier nicht vor). Der Betreuer wurde hierauf auch vor einigen Jahren hingewiesen. Da die Abrechnung nach Stunden jedoch unter dem Betrag liegt, der dem Betreuer nach der Tabelle zustehen würde, wurden jedoch weiter die Vergütung nach Zeitaufwand sowie die Auslagen festgesetzt.
Nun habe ich die Akte von meiner Vorgängerin übernommen und im Rahmen der Prüfung der Rechnungslegung festgestellt, dass dem Betreuer eine höhere Vergütung überwiesen wurde als festgesetzt ist. Auf Nachfrage teilte der Betreuer mit, dass es sich bei dem überwiesenen Betrag um die Abrechnung nach Stunden sowie die Auslagen (Kopierkosten und Porto) handelt, jedoch wurde lediglich die Vergütung ohne Auslagen festgesetzt.
Ich habe mir den damaligen Vergütungsantrag angeschaut und festgestellt, dass in dem Vergütungsantrag sowohl die Vergütung als auch die Auslagen enthalten sind. Die Betroffene wurde jedoch nur hinsichtlich der Vergütung ohne Auslagen angehört, der Beschluss beinhaltet auch nur diesen Betrag. Meine Vorgängerin hat in dem Beschluss geschrieben, dass antragsgemäß entschieden wurde. Sowohl die Vergütung alleine als auch die Vergütung mit Auslagen liegen unter dem Betrag in der Tabelle.
Jetzt habe ich zwei Fragen:
1) Durfte der Betreuer mit der Kontovollmacht dem Betreuer für Vermögenssorge den höheren Betrag überweisen? Wenn der Betreuer für Vermögenssorge selbst über das Konto verfügen würde, dürfte er sich ohne Festsetzungsbeschluss keine Vergütung überweisen. Ich tendiere dazu zu sagen, dass dies auch gelten muss, wenn der Betreuer eine weitere Person bevollmächtigt.
2) Hat der Betreuer die Möglichkeit, die Festsetzung der Auslagen zu beantragen? Einerseits beinhalten sowohl Anhörung als auch Beschluss nur die Vergütung, andererseits handelt es sich bei dem Beschluss ja über die Entscheidung über den Vergütungsantrag insgesamt. Ich tendiere dazu, dass mit dem Beschluss über den gesamten Antrag entschieden wurde und, da dieser rechtskräftig ist, keine Festsetzung der Auslagen erfolgen kann.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank im Voraus!