Die Tante hat zu Lebzeiten nichts von dem Anfall der Erbschaft gewusst.
Aus der Akte ergibt sich, dass der Nachlasspfleger vor einem halben Jahr Kontakt mit der Tochter der Tante über einen Dolmetscher aufgenommen hatte und von dem Anfall der Erbschaft berichtete. Ich nehme mal an, dass er auch den Sohn informiert hat.
Der Nachlasspfleger hat auch den vorbereiteten Erbscheinsantrag den Erben geschickt mit der Bitte um Prüfung der Daten.
Aber ich müsste doch den Sohn der Tante als Erbeserben zu dem Erbscheinsantrag anhören oder? Von den anderen habe ich ja die Zustimmungserklärungen, da kann doch die Anhörung entfallen oder bin ich da jetzt falsch?