Beiträge von Toom66

    Die Tante hat zu Lebzeiten nichts von dem Anfall der Erbschaft gewusst.

    Aus der Akte ergibt sich, dass der Nachlasspfleger vor einem halben Jahr Kontakt mit der Tochter der Tante über einen Dolmetscher aufgenommen hatte und von dem Anfall der Erbschaft berichtete. Ich nehme mal an, dass er auch den Sohn informiert hat.
    Der Nachlasspfleger hat auch den vorbereiteten Erbscheinsantrag den Erben geschickt mit der Bitte um Prüfung der Daten.

    Aber ich müsste doch den Sohn der Tante als Erbeserben zu dem Erbscheinsantrag anhören oder? Von den anderen habe ich ja die Zustimmungserklärungen, da kann doch die Anhörung entfallen oder bin ich da jetzt falsch?

    Da ich frisch vom Examen komme und leider noch nicht die größten Erfahrungen habe, habe ich eine Frage.

    Ich habe eine dicke Akte geerbt in der seit 2 Jahren Nachlasspflegschaft angeordnet ist. Der Nachlasspfleger hat es nun geschafft alle erforderlichen Urkunden zu beschaffen. Jetzt stellt der Betreuer der einen Cousine einen Erbscheinsantrag.
    Die Erblasserin wird aufgrund Gesetzes von ihrer Tante sowie 3 Cousinen beerbt.
    Die Tante ist nachverstorben und hat zwei Kinder als hier Erbeserben hinterlassen. Der Nachlasspfleger reicht die Zustimmungserklärung der anderen beiden Cousinen zum Erbscheinsantrag sowie die Zustimmungserklärung der Tochter der verstorbenen Tante ein. Er gibt an, dass der Sohn der nachverstorbenen Tante keine Zustimmungserklärung abgeben kann, da er momentan im Koma liegt. Er ist polnischer Staatsangehöriger und lebt auch in Polen.

    Wie gehe ich jetzt damit um? Was habe ich zu tun?
    Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe.