Ähnlich -> OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 24.4.2013 – 20 W 117/13
Da Einigung und Eintragung nicht übereinstimmen, ist das Recht allerdings nicht enstanden. Eine Berichtigungsbewilligung wird also nicht helfen.
Heißt das dann im Ergebnis aber nicht, dass ich eine Löschung der eingetragenen Vormerkung und eine neue Bewilligung bräuchte?
(PS: Ein Rangproblem hätte ich hiermit derzeit nicht)