Habe folgenden Fall:
Eine Dienstbarkeit (Gasleitungsrecht aus dem Jahr 1935) wurde im Jahr 2017 versehentlich mit dem Kaufgrundstück X nicht in ein neu angelegtes Grundbuch übertragen.
Im Kaufvertrag war diese Dienstbarkeit zwar aufgeführt, aber nicht als Belastung dieses Kaufgrundstücks X, sondern als Belastung anderer Kaufgrundstücke Y, Z. Ich würde den KV aber so auslegen, dass das Recht übernommen wurde.
"Die in Abt. II Nr. 9 des Grundbuchs an dem Kaufgrundstück eingetragene Belastung ... wird vom Käufer übernommen."
Deshalb beabsichtige ich, einen Antrag der Erwerber auf Neueintragung anzufordern.
Frage:
- Reicht hier ein formloser Antrag?
- Würdet ihr zuerst die Berechtigte der Dienstbarkeit (Gasleitungsrecht) anschreiben, ob überhaupt noch Interesse an der Dienstbarkeit an dem Grundstück X besteht?
Ein gutgläubiger Nachfolgeerwerb hat noch nicht stattgefunden. Jedoch ist 2017 eine Grundschuld eingetragen worden.
- Kann ich die Neueintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundstück X dann nur im Range nach der Grundschuld vornehmen?
Danke schon mal im Voraus!