Hallo ich hänge mich hier mal an
In meinem Fall wurde der Schuldnerin im Dezember 2021 VKH mit Ratenzahlung (33,00 €) bewilligt. Es erfolgte bereits Ratenanforderung während des laufenden Verfahrens welche auch geleistet wurden.
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die endgültige Abrechnung der beigeordneten Rechtsanwältin (mit der weiteren Vergütung). Nunmehr wurde die Ratenzahlung mit den endgültigen Beträgen (und unter Anrechnung der bisherigen Zahlungen) neu ins System gesetzt. Nunmehr teilt ein Insolvenzverwalter mit, dass bereits seit September 2022 ein Insolvenzverfahren laufe und die Schuldnerin somit nicht mehr zahlen kann.
So weit so gut, habe dann die VKH-Partei um Einreichung von Belegen gem. § 120a ZPO gebeten, da ich von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ausgegangen bin. Nun hab ich die Belege. Die Partei hat zwischenzeitlich eine große Witwenrente "geerbt" und laut aktueller Berechnung und Abzug der Inso-Raten komme ich auf eine VKH-Rate von 207,00 €! Somit liegt keine Verschlechterung vor.
Meine Frage ist nun wie ich das Verfahren abschließe?
Gem. den Inso-Vorschriften kommt eine weitere Vollstreckung der Raten ja nicht in Betracht. Gemäß der BGH Rechtsprechung müssten die Beträge ja nunmehr zur Tabelle angemeldet werden (durch die hiesige Gerichtskasse -Hessen-). Das Inso-Verfahren ist auch noch nicht aufgehoben.
Nur wie bekomme ich die Beträge angemeldet. Eine Sollstellung scheitert ja aktuell an der Ratenzahlung. Die Ratenzahlung kann ich nicht aufheben, da ja theoretisch kein Fall des § 124 ZPO vorliegt. Gem. § 41 Inso würde ja theoretisch meine Forderung als fällig gelten, aber was machen ich mit der weiteren Vergütung? Vielleicht stehe ich auch irgendwie auf dem Schlauch.....
Vielen Dank schonmal