Beiträge von FuhrmKa

    Auf der Seite der Deutschen Post steht, dass Einschreiben-Rückscheine in die Niederlande derzeit nicht verfügbar seien. Zumindest haben wir diese Mitteilung vor einigen Wochen über unsere Wachtmeisterei erhalten.
    Zur Zeit ordnen unsere Richter daher die förmliche Auslandszustellung an. Fraglich ist, ob das so korrekt ist.

    Hallo,
    wir haben hier folgenden Fall:
    Es wurde ein notarielles Testament in die amtliche Verwahrung genommen. Zwei Tage später schickt die Notarin uns einen Nachtragsvermerk = Schreibfehlerberichtigung zweier Personen (vermutlich handelt es sich hierbei um die Erben).
    Die Berichtigung soll, laut dem Antrag der Notarin, nun zu dem bereits in der Verwahrung befindlichen Testament genommen werden.

    Frage:
    Dürfen wir aufgrund dieses Antrags das Testament aus der amtlichen Verwahrung nehmen?
    Dürfen wir den Berichtigungsvermerk einfach mit in dem dann von uns geöffneten Umschlag nehmen und sodann wiederverschließen?
    Wenn ja, müsste vermutlich hierüber ein Protokoll aufgenommen werden.
    Erfolgt hierüber eine Mitteilung an das ZTR oder an die Beteiligten?

    Über Ideen/Anregungen/Meinungen freuen wir uns.