Beiträge von rona

    Den Wilsch fand ich auch gut. Und die Reihe "die Fälle" zum Sachenrecht.

    Sonst würde ich etwas Entwarnung geben: Es klingt, als sind das die ersten beiden Semester und es gab noch keine Praxis. In der Praxis wird vieles klarer. Bis dahin sollte man sich die absoluten Basics drauf holen: Antrag, Bewilligung, welche Abteilungen gibt es, 29 GBO und solche Dinge. Das geht mit dem Wilsch ganz gut.

    Ja die Möglichkeit gibt es, allerdings musst du dann die kompletten Beiträge allein zahlen. (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) So gesehen ist die private Krankenversicherung dann doch meistens die günstigere Option.

    Nein, auch wenn es immer noch erzählt wird, das stimmt so absolut nicht.

    In vielen Bundesländern gibts die pauschale Beihilfe.

    Da übernimmt der Dienstherr pauschal die Hälfte der Gesetzlichen KV, fast wie bei einem Angestellten also.

    Geht es "nur" um einen Bundeslandwechsel oder soll es wieder die Justiz werden?

    Prinzipiell kann man mit dem Studium auch in Stadtverwaltungen/Kommunen, Landespolizeien, beim Bund oder in der freien Wirtschaft arbeiten. Die haben auch weniger Probleme Leute zu nehmen.

    Ob man dann eine Raubernennung möglich ist oder eine Entlassung und Neueinstellung erfolgt, muss man im Einzelfall klären.

    Gerade wenn man noch jung ist, kann man das sicher für sich selber entscheiden, ob ein Neuanfang besser ist, als im ungeliebten Land zu versauern.

    Es ist leider so, dass die Länder noch denken, dass man sich um Arbeitnehmer nicht mehr sorgen zu braucht, nur weil man ihnen mal ein Urkunde ausgehändigt hat.

    Ich würde mich auf ausgeschriebene Stellen bewerben und zwar nicht (nur) auf dem Dienstweg (die kommen dann in Einzelfällen manchmal leider zu spät an). Auf die meisten Stellen im ÖD bewerben sich sehr wenige Leute und man kann die Möglichkeiten besprechen.

    Da können Kollegen, die nach 14 Jahren endlich A10 geworden sind, nur müde lächeln. Oder jemand, der nach 22 Jahren "immer noch A11" ist.

    Frage mich wirklich, wie viele Neueinsteiger bei dem Fachkräftemangel heute > 10 Jahre auf eine A10 in der Justiz warten würden, ohne sich schon lange was anderes gesucht zu haben...

    Das dürfte auch recht schnell gehen, da die Neueinsteiger sehen, wie es den Kolleginnen geht, die schon fünf Jahre länger dabei sind.

    Ich würde ja vielleicht gar nicht fragen, wo die Stellen hin sind, sondern die Besoldungsgruppen?

    Ü60 mit A12 oder gerne mal A13 geht in Pension und die Besoldungsgruppe ist einfach weg und steht für jüngere zum Nachrücken nicht zur Verfügung...

    edit: das wurde in #19 schon so ähnlich gesagt, leider übersehen:

    Zitat

    "Ich denke bei der Frage soll es wohl darum gehen, warum kaum Beförderungsstellen ausgeschrieben werden, wenn doch "alte" Stellen wegfallen, sei es durch Pensionierung oder Beförderung von Kollegen. Wenn zB ein/e Rechtspfleger/in auf A 11 befördert wurde, müsste ja eine A 10er Stelle neu zu besetzen sein. Wenn ein/e Rechtspfleger/in mit A 11 in den wohlverdienten Ruhestand geht, müsste eine A 11 neu zu besetzen sein usw."

    ... und am 01.01. "geboren".

    Das Geburtsjahr 01.01. gibt es in vielen Ländern, wenn Kinder das erste mal zum Schulbesuch staatlich registriert werden.

    Trat selbst in Teilen der Türkei (durchaus gut funktionierenden Verwaltung) bis vor einigen Jahren im ländlichen Raum noch auf.

    Die Schwierigkeiten und Chancen hängt stark vom Bundesland ab.

    Beispiel: Berlin stellt ca. 100 Anwärterinnen ein bei schlechter Bewerberlage, Sachsen-Anhalt nur ne kleine Anzahl.

    Einserabi mit Mama in der Justiz und normalen Test oder ausgebildete ReFa wird in beiden Bundesländern nen Platz bekommen. Dreierabi mit durchschnittlichem Test und einem sagen wir mal justizfremden Lebenslauf eher nur in Berlin.

    Was ist das Thema? Eine Klausur im Studium oder in der Rechtspflegerprüfung (dann vom letzten Jahr?).

    Bei einer einzelnen (im Gesamtblick recht unwichtigen) Klausur würde ich nur den oder die Prof ansprechen und kein Fass aufmachen.

    Fürs Staatsexamen ist das Widerspruchsverfahren in der Prüfungsordnung geregelt.

    Ohne jetzt zu sehr off topic gehen zu wollen: wie sieht es denn mit der Genehmigungsfähigkeit gegen den Willen des Betroffenen aus?

    #5 lässt sich eine Belehrung quittieren. Ich musste gleich an eine Untervermietung denken. Hätte der Betroffene einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters nach § 553 I BGB und der Betreuer mit Vermögenssorge müsste sich dann um die Organisation der Mietzahlungen etc kümmern?