Beiträge von wwoerner

    Wegen der Berechnung der Sperrfrist von 10 Jahren für einen neuerlichen Insolvenzantrag des Schuldners

    stellt sich für mich die Frage, wann der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung rechtskräftig wird.

    In unseren Beschlüssen steht, dass der Beschluss mit Rechtskraft wirksam ist. Wir gehen aber davon aus,

    dass der Beschluss bereits mit dem Erlass rechtskräftig ist. Gibt es hierzu Meinungen?

    Anlässlich eines Gesprächs mit den Schuldnerberatern in unserem Gerichtsbezirk
    hat sich die Frage gestellt, ob Jugendliche, die eine erste Ausbildung begonnen haben,
    einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen können. Die Schuldnerberater
    waren teilweise der Ansicht, dass dies nicht gehen würde, da die Jugendlichen einer
    Erwerbsobliegenheitspflicht nicht nachkommen können.
    Gibt es hierzu Erfahrungswerte bei den Kollegen?

    In meinen Insolvenzverfahren, bei denen sich auch größere Beträge auf dem Sonderkonto befinden,
    habe ich in letzter Zeit vereinzelt nachgefragt, ob die Verwalter sich Gedanken über die Entrichtung
    von Kontoführungsgebühren/Verwahrentgelt gemacht haben. Hier gehen ja doch teilweise höhere Beträge ab.
    Bei höheren Beträgen auf dem Konto frage ich dann auch nach einer Abschlagsverteilung.
    Gibt es hierzu Erfahrungen?

    Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet, es wurde Eigenverwaltung angeordnet.
    Nach 1 1/2 Jahren hat die Gläubigerversammlung entschieden, dass in ein
    Regelinsolvenzverfahren übergeleitet werden soll.
    Es wurde eine andere Person als Insolvenzverwalter bestellt.
    Ich habe nunmehr den Schuldner-Vertreter aufgefordert, eine Rechnungslegung für
    die Zeit der Eigenverwaltung vorzulegen. Die Rechnungslegung ist in Form eines
    Berichts eingegangen, Belege wurden nicht vorgelegt.
    Hat jemand Erfahrungswerte hierzu?
    Ich habe mir folgende Fragen gestellt:
    Wie umfangreich muss ich die Rechnungslegung der Eigenverwaltung prüfen?
    Kann ich hierzu einen Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen?
    Muss ich den jetzigen Insolvenzverwalter hierzu anhören?
    Muss auch der frühere Sachwalter einen abschließenden Bericht für die Dauer der Eigenverwaltung vorlegen?

    In einem beendeten Konkursverfahren wurde beim zuständigen Registergericht ein Antrag auf Nachtragsliquidation eingereicht.
    Das Registergericht hat nunmehr diesen Antrag an mich als ehemaliges Konkursgericht übersandt mit der Bitte um Stellungnahme,
    ob hier eine Nachtragsverteilung in Betracht kommt. Für die Firma, über die das Konkursverfahren lief, ist im Grundbuch eine
    Grundschuld eingetragen. Die Antragstellerin begehrt nunmehr die Löschung dieser Grundschuld. Die Firma selbst wurde
    im Handelsregister gelöscht. Die Nachtragsverteilung war in § 166 KO geregelt. In der Insolvenzordnung ist hierfür § 203 maßgeblich.
    Nach vorläufiger Meinung wäre vorliegend nach § 203 Abs. 3 Satz 1 InsO zu verfahren. In der Konkursordnung habe ich
    eine entsprechende Vorschrift nicht gefunden. Hat jemand schon einmal eine solche Fallgestaltung gehabt?
    Gibt es Lösungsansätze?

    Bei meinem Schuldner sind 5 Jahre der Abtretungsfrist abgelaufen.
    Er hat einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt.
    Die Kosten des Antrags- und Insolvenzverfahrens sind bezahlt.
    Der Treuhänder hat auf eine Vergütung in der WVP ausdrücklich verzichtet,
    ein entsprechendes Schreiben befindet sich in der Akte?
    Meiner Meinung nach kann die RSB vorzeitig erteilt werden.
    Gibt es Meinungen hierzu?

    Aufgrund der Corona-Krise gehen verschiedene Gläubiger nunmehr dazu über, bei der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
    zu beantragen, dass keine Erklärung nach § 840 ZPO gefordert wird und der Gerichtsvollzieher die Zustellung an den Drittschuldner per Post
    nach § 194 ZPO vornehmen soll. Bei mir hat dies ein Gerichtsvollzieher moniert. Er ist der Meinung, dass dies nicht zulässig sei. Dieser Ansicht
    bin ich nicht.
    Gibt es Erfahrungen hierzu?