Wegen der Berechnung der Sperrfrist von 10 Jahren für einen neuerlichen Insolvenzantrag des Schuldners
stellt sich für mich die Frage, wann der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung rechtskräftig wird.
In unseren Beschlüssen steht, dass der Beschluss mit Rechtskraft wirksam ist. Wir gehen aber davon aus,
dass der Beschluss bereits mit dem Erlass rechtskräftig ist. Gibt es hierzu Meinungen?